Grenzüberschreitend Arbeiten

Mit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union haben die Verflechtungen im deutsch-polnischen Grenzgebiet rasant zugenommen. Die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für polnische Arbeitnehmer ab dem Jahr 2011 verstärkte diese Entwicklung auch auf dem Arbeitsmarkt. Heute bietet die Grenzregion vielfältige Möglichkeiten, grenzüberschreitend beruflich tätig zu sein. Immer mehr Menschen arbeiten im Nachbarland, pendeln täglich über die Grenze oder sind dort selbstständig tätig. Gleichzeitig ergeben sich dabei Fragen zu unterschiedlichen rechtlichen und organisatorischen Regelungen – etwa zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, zur Gründung eines Unternehmens sowie zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Themen. Haben auch Sie schon einmal darüber nachgedacht, im Nachbarland zu ARBEITEN? Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Rahmenbedingungen für eine Beschäftigung in Deutschland und Polen und erschließen Sie für sich die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes.

Unsere Themen im Info-Bereich „Arbeiten“:

Auf dieser Seite finden Arbeitnehmer und Arbeitgeber Informationen zur Krankenversicherung Deutschland und Polen.

Krankenversicherung in Deutschland

Die Krankenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialsystems. In Deutschland gilt grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über Ihre Versicherungsmöglichkeiten.

In Deutschland gibt es zwei Hauptformen der Versicherung, die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Die meisten Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

 

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Arbeitnehmer monatliche Beiträge und die Krankenkasse übernimmt viele medizinische Leistungen. Die Beiträge werden normalerweise zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt und direkt vom Gehalt abgezogen.

 

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in Deutschland auch die private Krankenversicherung, die vor allem für Selbstständige, Beamte und Personen mit höherem Einkommen möglich ist. Die Beiträge bei der privaten Versicherung hängen vom Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang ab. Die Leistungen sind je nach Tarif unterschiedlich.

Die Krankenkasse kann vom Arbeitnehmer selbst ausgewählt werden. Die Leistungen der Krankenkasse sind ähnlich, sie unterscheiden sich oft bei Zusatzleistungen.

Für die Anmeldung bei einer Krankenkasse werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
  • Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung
  • Steuer-ID
  • Sozialversicherungsnummer

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte.

Die elektronische Gesundheitskarte bekommen Sie per Post von der Krankenkasse. Sie enthält wichtige Informationen zur Versicherung und muss beim Arztbesuch oder im Krankenhaus vorgelegt werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung kann man die Familienmitglieder mitversichern. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert werden. Bei einer privaten Krankenversicherung sind die Familienmitglieder nicht automatisch kostenlos mitversichert.

Krankenversicherung in Polen

Die Krankenversicherung umfasst das Recht auf Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, die der Vorbeugung von Krankheiten und Verletzungen, deren frühzeitiger Erkennung, Behandlung und Pflege sowie der Begrenzung und Verhinderung von Behinderungen dienen.

 

Nachstehend finden Sie Informationen zu ausgewählten Aspekten dieses Themengebiets.

Der Status der Krankenversicherung kann über folgende Wege überprüft werden:

  • über das Patientenportal (IKP),
  • durch einen Besuch in einer medizinischen Einrichtung (Arztpraxis),
  • über die Plattform der Sozialversicherungsanstalt (ZUS).

Die Anmeldung zur Krankenversicherung erfolgt durch die Stelle, die die Krankenversicherungsbeiträge entrichtet. Dies kann der Arbeitgeber, die Schule, die Hochschule oder das Arbeitsamt im Falle des Status einer arbeitslosen Person sein. Personen, die eine eigene gewerbliche Tätigkeit ausüben, können sich selbstständig zur Krankenversicherung anmelden.

 

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer rückwirkenden Anmeldung zur Krankenversicherung. Diese ist innerhalb von 30 Tagen nach Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen sowie innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt möglich, an dem der Nationale Gesundheitsfonds (NFZ) die Einleitung der Rückforderung der entstandenen Behandlungskosten mitteilt.

Wenn Familienangehörige keinen eigenen Anspruch auf eine Krankenversicherung haben, besteht die Pflicht, sie zu versichern. Zu diesem Zweck ist der Beitragspflichtige innerhalb von 7 Tagen ab dem Eintritt der Umstände, die eine Anmeldung erforderlich machen, zu informieren, z. B. bei Verlust der Beschäftigung durch ein Familienmitglied.

Die unterlassene Mitteilung über die Notwendigkeit der Anmeldung oder Abmeldung eines Familienangehörigen bei der Krankenversicherung kann mit der Verhängung einer Geldstrafe geahndet werden.

 

Weitere Informationen:

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