Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Wohnen in Deutschland und Polen.
Wohnen in Deutschland
Wer in Deutschland wohnen möchte, muss seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Wie findet man das zuständige Einwohnermeldeamt? Wie viel Zeit hat man für die Anmeldung? Welche Unterlagen braucht man und welche Kosten sind damit verbunden?
Die folgende Übersicht beantwortet diese Fragen und bietet einen ersten Überblick über das Wohnen in Deutschland
Wo und bis wann muss man sich anmelden?
Die Anmeldung erfolgt beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt der Gemeinde oder Stadt, in der Sie wohnen. In kleineren Gemeinden kann dies auch im Amt oder Rathaus erledigt werden.
Sie müssen ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden.
Eine Übersicht aller brandenburgischen Städte, Ämter und Gemeinden finden Sie hier:
https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/kommunalverzeichnis/
Dort können Sie nach Ihrem Wohnort suchen und das zuständige Bürgeramt mit Adresse und Kontakt finden.
Hinweis: Viele Burgerämter arbeiten mit einer Online-Terminvergabe. Informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde über Öffnungszeiten und Terminbuchung.
Welche Unterlagen braucht man für die Anmeldung und welche Kosten sind mit der Anmeldung verbunden?
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (Bescheinigung vom Vermieter)
- Anmeldeformular: ist meist vor Ort oder auf der Webseite der Stadt erhältlich
- ggf. Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde der Kinder, wenn Familienmitglieder mit angemeldet werden
Die Anmeldung des Wohnsitzes ist in Deutschland kostenlos.
Ich bin umgezogen, was soll ich jetzt tun?
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz beim zuständigen Bürgeramt ummelden. Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich nur am neuen Wohnort anmelden. Die Abmeldung am bisherigen Wohnort erfolgt automatisch.
Für die Ummeldung brauchen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (Bescheinigung vom Vermieter)
- ggf. Fahrzeugschein, falls Ihr Auto umgemeldet werden soll
Aufenthalt in Polen
Jeder Ausländer, der die Grenze für einen längeren Aufenthalt in Polen überschreitet, sollte den Zweck und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts begründen. Ein längerer Aufenthalt in Polen bedeutet einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen. Wie geht das? Welche Dokumente werden dafür benötigt? Wie viel Zeit benötige ich dafür? Sind damit finanzielle Verpflichtungen verbunden?
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die oben genannten Fragen sowie zu weiteren Themen rund um den Aufenthalt und die Lebensbedingungen in Polen.
Wie melde ich meinen Aufenthalt in Polen an?
Der Antrag auf Anmeldung des Aufenthalts eines EU-Bürgers ist persönlich beim für den Aufenthaltsort des Bürgers zuständigen Woiwoden einzureichen, spätestens am Tag nach Ablauf von 3 Monaten ab dem Tag der Einreise nach Polen.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefüllter Antrag auf Anmeldung des Aufenthalts eines EU-Bürgers;
- Vier biometrische Passfotos, die nicht früher als 6 Monate vor dem Datum der Antragstellung aufgenommen wurden;
- Ein gültiges Reisedokument oder ein anderes gültiges Dokument zum Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (Original zur Einsichtnahme);
- Dokument oder schriftliche Erklärungen, die die Erfüllung der Aufenthaltsvoraussetzungen bestätigen;
- Weitere erforderliche Unterlagen für Arbeitnehmer, Selbstständige in Polen, Studierende oder Personen, die eine Berufsausbildung absolvieren.
Für die Anmeldung des Aufenthalts eines EU-Bürgers und die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung für einen EU-Bürger werden keine Gebühren erhoben.
Die Anmeldung des Aufenthalts eines EU-Bürgers und die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung für einen EU-Bürger sollten unverzüglich, d. h. ohne unnötige Verzögerung, erfolgen.
Weitere Informationen:
- https://bip.lubuskie.uw.gov.pl/sprawy_obywatelskie/Zarejestrowanie_pobytu_obywate
- https://mos.cudzoziemcy.gov.pl/informacje/rejestracja-pob/zlozenie
- https://www.gov.pl/web/mswia/rejestracja-pobytu-czlonka-rodziny-obywatela-ue-innego-krewnego-oraz-osoby-prowadzacej-zycie-rodzinne-z-obywatelem-ue-bedacych-obywatelami-ue
Wo und innerhalb welcher Frist muss man sich anmelden?
Die Anmeldung muss bei der für den Wohnort zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder elektronisch über das Internet erfolgen. Diese Verpflichtung muss spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Einzug an dem betreffenden Ort erfüllt werden. Wenn jemand dauerhaft an einer bestimmten Adresse wohnt, sollte er sich für einen Daueraufenthalt anmelden, und wenn er sich dort vorübergehend länger als 3 Monate aufhält – für einen vorübergehenden Aufenthalt. Die Anmeldung ist kostenlos und gilt sowohl für polnische Staatsbürger als auch für Ausländer, die sich im Land aufhalten.
Wichtig: Eine Anmeldung über das Internet ist unter zwei Bedingungen nicht möglich, nämlich wenn Sie kein Staatsangehöriger eines EU- oder EFTA-Mitgliedstaats sind oder kein Familienangehöriger eines solchen Staatsangehörigen sind. In diesem Fall müssen Sie die Dokumente, die Ihr Aufenthaltsrecht in Polen bestätigen, im Amt vorlegen.
Welche Unterlagen muss ich vorbereiten, wenn ich mich bei der Behörde anmelden muss?
Für die Anmeldung benötigte Unterlagen:
- ausgefülltes Formular zur Anmeldung eines ständigen oder vorübergehenden Aufenthalts,
- ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
- ein Dokument, das den Rechtsanspruch auf die Wohnung belegt – z. B. Mietvertrag, Auszug aus dem Grundbuch, Verwaltungsbeschluss oder Gerichtsurteil (wenn Sie Eigentümer sind oder ein Recht auf die Wohnung haben),
- ein Dokument, das den Rechtsanspruch des Eigentümers oder einer anderen Person auf die Wohnung bestätigt (falls Sie nicht Eigentümer der Wohnung sind),
- Bestätigung des Eigentümers oder der Person, die das Recht an der Wohnung hat, dass Sie in der betreffenden Wohnung wohnen – auf dem Anmeldeformular.
Weitere Informationen:
- https://www.gov.pl/web/mswia/warunki-wjazdu-i-pobytu-cudzoziemcow-w-polsce
- https://www.gov.pl/web/mswia/zasady-wjazdu-i-pobytu-
- https://www.gov.pl/web/gov/zamelduj-sie-na-pobyt-staly-lub-czasowy-dluzszy-niz-3-miesiace?utm_source=chatgpt.com
- https://www.mos.cudzoziemcy.gov.pl/
- https://www.gov.pl/web/mswia/rejestracja-pobytu
- https://bip.lubuskie.uw.gov.pl/sprawy_obywatelskie/Zarejestrowanie_pobytu_obywate liUE
- https://www.gov.pl/web/gov/obowiazek-meldunkowy
- https://www.gov.pl/web/uw-mazowiecki/jestes-cudzoziemcem-zmieniles-adres-zamieszkania-koniecznie-poinformuj-o-tym
- https://archiwum.mazowieckie.pl/archiwum.mazowieckie.pl/pl/dla-klienta/cudzoziemcy/wsc/cudzoziemiec/36925%2CNajczesciej-zadawane-pytania-Cudzoziemiec.html