Grenzüberschreitend Arbeiten

Mit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union haben die Verflechtungen im deutsch-polnischen Grenzgebiet rasant zugenommen. Die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für polnische Arbeitnehmer ab dem Jahr 2011 verstärkte diese Entwicklung auch auf dem Arbeitsmarkt. Heute bietet die Grenzregion vielfältige Möglichkeiten, grenzüberschreitend beruflich tätig zu sein. Immer mehr Menschen arbeiten im Nachbarland, pendeln täglich über die Grenze oder sind dort selbstständig tätig. Gleichzeitig ergeben sich dabei Fragen zu unterschiedlichen rechtlichen und organisatorischen Regelungen – etwa zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, zur Gründung eines Unternehmens sowie zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Themen. Haben auch Sie schon einmal darüber nachgedacht, im Nachbarland zu ARBEITEN? Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Rahmenbedingungen für eine Beschäftigung in Deutschland und Polen und erschließen Sie für sich die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes.

Unsere Themen im Info-Bereich „Arbeiten“:

Auf dieser Seite finden Arbeitnehmer und Arbeitgeber Informationen zur Arbeitsvermittlung Deutschland und Polen.

Arbeitsvermittlung in Deutschland

Für Arbeitnehmer auf Jobsuche oder Arbeitgeber auf der Suche nach Personal, ergeben sich häufig verschiedene Fragen: Wie funktioniert die Arbeitsvermittlung? Welche Anlaufstellen gibt es? Welche Unterstützung erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

 

Die folgende Übersicht beantwortet diese Fragen und bietet einen ersten Überblick über die Arbeitsvermittlung in Deutschland.

Die Arbeitsvermittlung unterstützt Arbeitssuchende bei der Suche nach einer Beschäftigung und Arbeitgeber bei der Suche nach geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

 

In Deutschland erfolgt die Arbeitsvermittlung insbesondere durch:

  • die Bundesagentur für Arbeit,
  • die Jobcenter,
  • kommunale Einrichtungen,
  • sowie private Arbeitsvermittlungen und Online-Jobportale.

Die Vermittlung umfasst unter anderem:

  • Stellenangebote,
  • Berufsberatung,
  • Vermittlungsvorschläge,
  • Jobmessen,
  • Informationen zu Qualifizierungen und Weiterbildungen.

Die Bundesagentur für Arbeit ist die zentrale staatliche Institution für Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung in Deutschland.

 

Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:

 

  • Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen,
  • Berufsberatung,
  • Unterstützung bei Bewerbungen,
  • Förderung von Weiterbildungen und Umschulungen,
  • Zahlung von Arbeitslosengeld,
  • Arbeitsmarktberatung für Unternehmen.

 

Die Dienstleistungen werden über örtliche Agenturen für Arbeit angeboten.

Arbeitssuchende können unter anderem folgende Unterstützung erhalten:

  • Zugang zu Stellenangeboten,
  • persönliche Beratungsgespräche,
  • Hilfe bei Bewerbungsunterlagen,
  • Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung,
  • Informationen zu Qualifizierungsmaßnahmen,
  • Unterstützung bei beruflicher Neuorientierung,
  • Hinweise auf Jobmessen und Veranstaltungen.

Viele Angebote können auch online genutzt werden.

Arbeitgeber können die Arbeitsvermittlung nutzen, um geeignete Arbeitskräfte zu finden.

Die Agenturen für Arbeit unterstützen unter anderem durch:

  • Veröffentlichung von Stellenangeboten,
  • Bewerbervorauswahl,
  • Vermittlung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten,
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten,
  • Unterstützung bei der Fachkräftegewinnung,
  • Organisation von Bewerbertagen oder Jobmessen.

Die Angebote stehen grundsätzlich offen für:

  • Arbeitslose,
  • Arbeitssuchende,
  • Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger,
  • Personen in beruflicher Neuorientierung,
  • Unternehmen und Arbeitgeber,
  • Bürgerinnen und Bürger aus EU-/EWR-Staaten.

Viele Leistungen können unabhängig vom Bezug von Arbeitslosengeld genutzt werden.

Die Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit ist grundsätzlich kostenlos.

Private Arbeitsvermittlungen können dagegen kostenpflichtige Leistungen anbieten. Häufig tragen Unternehmen die Kosten der Vermittlung.

Die Arbeitsvermittlung in Deutschland ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeitsförderung und legt fest, dass Arbeitsuchende bei der Stellensuche, Beratung und Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit unterstützt werden.

Neben staatlichen Einrichtungen gibt es zahlreiche private Arbeitsvermittlungen und Personalagenturen.

 

Diese:

  • vermitteln Fachkräfte,
  • unterstützen Unternehmen bei der Personalsuche,
  • spezialisieren sich teilweise auf bestimmte Branchen,
  • oder vermitteln Arbeitskräfte auch international.

Darüber hinaus existieren viele Online-Jobbörsen und Karriereplattformen.

https://www.arbeitsagentur.de/

Die Bundesagentur für Arbeit ist die zentrale Institution für Arbeitsvermittlung in Deutschland. Sie unterstützt bei der Jobsuche, Berufsberatung, Weiterbildung sowie bei Fragen zu Arbeitslosengeld und Beschäftigungsmöglichkeiten. Besonders für internationale Arbeitskräfte bietet sie Informationen zu Stellenangeboten und zur Integration in den deutschen Arbeitsmarkt.

 

https://www.make-it-in-germany.com/de/

Offizielles Willkommensportal für internationale Fachkräfte. Es informiert über Jobs, Visum, Anerkennung von Abschlüssen und Leben in Deutschland und erleichtert den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt.

 

https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html

Das Bundesministerium für Arbeitsmarkt-, Sozial- und Beschäftigungspolitik in Deutschland stellt Informationen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Mindestlohn und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bereit und bietet einen Überblick über gesetzliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung in Deutschland.

 

https://eures.europa.eu/index_de

Das Portal EURES (European Employment Services) ist die offizielle Plattform der Europäischen Union zur Förderung der Arbeitskräftemobilität innerhalb Europas. Das Portal bietet Zugang zu europaweiten Stellenangeboten, eine Lebenslaufdatenbank sowie umfassende Informationen zu Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung, Steuern und Arbeitsrecht in den einzelnen Ländern.

 

Gewerbeanmeldung in Polen

Wer in Polen eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchte, steht häufig vor verschiedenen Fragen: Wann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich? Welche Behörde ist zuständig? Welche Unterlagen werden benötigt und welche weiteren Schritte sind nach der Anmeldung zu beachten?

 

Die folgende Übersicht beantwortet diese Fragen und bietet einen ersten Überblick über die Gewerbeanmeldung in Polen.

Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es sich um eine organisierte, kontinuierliche und gewinnorientierte Tätigkeit, die im eigenen Namen ausgeübt wird und in der Herstellung von Gütern, der Erbringung von Dienstleistungen oder dem Handel besteht und mit dem Ziel der Erzielung finanzieller Gewinne ausgeübt wird. Diese Tätigkeit zeichnet sich durch die Wiederholbarkeit der Handlungen, eine bestimmte Vorgehensweise sowie die Übernahme des wirtschaftlichen Risikos durch denjenigen aus, der sie ausübt.

In Polen ist es möglich, eine nicht registrierte gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Dabei handelt es sich um eine besondere Form der gewinnbringenden Tätigkeit, die ohne Eintragung im Zentralen Register und der Informationsstelle für gewerbliche Tätigkeiten (CEIDG) ausgeübt werden kann. Es handelt sich um eine geringfügige gewinnbringende Tätigkeit natürlicher Personen, die den Einstieg in die Selbstständigkeit ermöglicht. Ihre Ausübung ist ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • die monatliche Einkommensgrenze (oder die fälligen Einnahmen) aus dieser Tätigkeit darf nicht überschritten werden – derzeit beträgt diese 75 % des Mindestlohns
  • diese Person hat in den letzten 60 Monaten (5 Jahren) keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Gesetzes ausgeübt

Sie können eine nicht registrierte Tätigkeit ausüben, auch wenn Sie ein eingetragenes Unternehmen haben, dessen Tätigkeit in den letzten 60 Monaten jedoch ausgesetzt war – die Aussetzung der wirtschaftlichen Tätigkeit wird wie deren Nichtausübung gewertet.

Im Jahr 2025 betrug der Bruttomindestlohn 4.666 PLN, daher betragen 75 % dieses Betrags 3.499,50 PLN – dies ist die Grenze für das monatliche Einkommen.

Es gibt verschiedene Unternehmensformen, und die Wahl der Rechtsform ist entscheidend für den Umfang der finanziellen Haftung des Unternehmers. Über die Wahl der jeweiligen Rechtsform entscheiden die Unternehmensgründer selbst, wobei sie unter anderem den Tätigkeitsbereich, die mit der Unternehmensführung verbundenen Risiken sowie die Gesellschafterstruktur und die Notwendigkeit der Trennung von privater und geschäftlicher Haftung berücksichtigen.

In Polen gibt es folgende Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen – polnische Abkürz. JDG; [entspricht der deutschen GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts]
  • Personengesellschaften (z. B., offene Handelsgesellschaft OHG, Partnerschaftsgesellschaft PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.)

Bei der Gründung von Gesellschaften ist es ratsam, die Unterstützung von Fachleuten in Anspruch zu nehmen, die einen nicht nur durch das Verfahren der Gesellschaftsregistrierung begleiten, sondern auch hinsichtlich der Struktur, des Gesellschaftsvertrags usw. beraten.

Am weitesten verbreitet ist das Einzelunternehmen (JDG), für das sich die meisten entscheiden. In der Beratungspraxis geht man davon aus, dass das Einzelunternehmen aufgrund der einfachsten Formalitäten und des geringsten Verwaltungsaufwands die geeignete Form in der Anfangsphase der Geschäftstätigkeit ist.

Bevor Sie mit der Anmeldung Ihres Unternehmens als Einzelunternehmen (JDG) beginnen, sollten Sie einige wichtige Punkte bezüglich Ihres zukünftigen Unternehmens klären:

  1. Firmenname: Er muss mindestens Ihren Vor- und Nachnamen enthalten. Sie können einen beliebigen Zusatz hinzufügen.
  2. PKD-Codes: Sie legen das Profil Ihrer Tätigkeit fest. Wählen Sie die entsprechenden Nummern aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige aus.
  3. Firmenadresse: Sie benötigen eine Adresse, unter der das Unternehmen registriert wird (das kann Ihr Wohnsitz, ein Geschäftsraum oder ein sogenanntes virtuelles Büro sein).
  4. Steuerform: Wählen Sie die Art und Weise, wie Sie Ihre Steuern abrechnen werden (z. B. Steuertabelle, Pauschalsteuer oder Pauschalbetrag).
  5. Buchhaltung: Entscheiden Sie, ob Sie diese selbst führen oder ein Buchhaltungsbüro beauftragen.

1. CEIDG – Antrag Schritt für Schritt

 

CEIDG ist die Abkürzung für „Zentrales Register und Informationssystem für gewerbliche Tätigkeiten“. Es handelt sich um ein öffentliches, kostenloses Register für Unternehmer, die natürliche Personen sind, das online vom für Wirtschaft zuständigen Minister geführt wird.

Der Antrag CEIDG-1 ist gleichzeitig:  

  • ein Antrag auf Eintragung;
  • eine Anmeldung beim Finanzamt,
  • eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS),
  • eine Anmeldung beim Statistischen Hauptamt (GUS);
  • eine Umsatzsteueranmeldung – VAT-R (falls erforderlich).

Das Formular VAT-R kann direkt bei der CEIDG-Registrierung beigefügt werden.

Der Antrag wird am bequemsten online über die Website  www.biznes.gov.pl gestellt.

Im Antrag gibt der Unternehmer unter anderem an:

  • die Art der ausgeübten Tätigkeit (PKD): Die PKD bestimmt das Profil der wirtschaftlichen Tätigkeit. Bei der Auswahl der PKD-Codes sind anzugeben: der Hauptcode, der die Haupttätigkeit / Haupteinnahmequelle angibt, sowie weitere PKD-Codes, die der tatsächlich geplanten Tätigkeit entsprechen sollten. Bei der Auswahl empfiehlt es sich, die PKD-Suchmaschine unter https://www.biznes.gov.pl/pl/portal/00119 zu nutzen.
  • Steuerform
  • Datum der Geschäftsaufnahme
  • Geschäftssitz: Als Adresse kommen in Frage: Wohnadresse, Büro, Coworking-Space (für Coworking-Spaces gilt ein zusätzliches Erklärungsverfahren). E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind nicht obligatorisch, werden jedoch empfohlen (für E-Behörden und für KSeF).
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer – nicht obligatorisch)
  • Bankverbindung (kann später angegeben werden)

 

2. Vertrauenswürdiges Profil und ePUAP

Die Registrierung eines Einzelunternehmens erfordert die Authentifizierung des Antrags – hierfür werden meist ein vertrauenswürdiges Profil (polnische Abkürzung PZ) oder eine Anmeldung über das Online-Banking genutzt.

Das vertrauenswürdige Profil (PZ) ist ein Mittel zur elektronischen Identifizierung. Damit kannst du deine Identität im Internet bestätigen und ein Dokument mit einer elektronischen Signatur unterzeichnen, falls dies zur Erledigung deiner Angelegenheit erforderlich ist.

Es handelt sich um Ihre elektronische Unterschrift, die das elektronische Unterzeichnen von Dokumenten ermöglicht. So können Sie beispielsweise einen Antrag, eine Beschwerde oder eine Einspruch einreichen, ohne das Dokument ausdrucken, von Hand unterschreiben und einscannen zu müssen. Die elektronische Signatur hat denselben Rechtswert wie eine handschriftliche Unterschrift.  Mit dem vertrauenswürdigen Profil melden Sie sich bei den IT-Systemen der öffentlichen Verwaltung an, wie z. B.: Plattform für elektronische Dienstleistungen der Sozialversicherungsanstalt (PUE ZUS), Internet-Patientenkonto (IKP), e-Finanzamt usw.

 

Ohne dieses können Sie das CEIDG nicht online unterzeichnen!

 

Auch wenn das Verfahren zur Gründung eines Einzelunternehmens (JDG) an sich nicht kompliziert ist, lohnt es sich, auf Fachleute zurückzugreifen, die einen mit ihrer Erfahrung bei der Wahl, beispielsweise der Besteuerungsart, unterstützen.

Es gibt auf dem Markt viele Unternehmen und Organisationen, die bei der Registrierung und Führung eines Unternehmens helfen, doch die wichtigste und empfohlene Quelle für umfassende und verifizierte Informationen zur Registrierung eines Unternehmens ist die Website der Regierung: https://www.biznes.gov.pl/pl

https://www.biznes.gov.pl/pl

Das zentrale Informationsportal der polnischen Regierung für Unternehmer bietet umfassende Informationen zur Gründung eines Unternehmens, zur Gewerbeanmeldung, zu steuerlichen Pflichten, Sozialversicherungen sowie zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.

 

https://www.biznes.gov.pl/pl/portal/00115

Über das „Zentrale Register und Informationssystem für gewerbliche Tätigkeiten“ (CEIDG) können Einzelunternehmer ihre Geschäftstätigkeit online anmelden, ändern, aussetzen oder beenden. Das Portal enthält zudem Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Unternehmensgründung.

 

https://www.parp.gov.pl/

Die Polnische Agentur für Unternehmensentwicklung unterstützt Gründer und Unternehmen durch Förderprogramme, Beratungsangebote, Schulungen und Informationen zu Innovation und Unternehmensentwicklung.

 

https://www.zus.pl/

Die Website der Sozialversicherungsanstalt informiert über die Anmeldung zur Sozialversicherung, Beiträge für Unternehmer sowie die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten von Selbstständigen.

 

https://www.podatki.gov.pl/

Das Steuerportal der polnischen Finanzverwaltung bietet Informationen zu Steuerarten, Steuerregistrierung, elektronischen Steuererklärungen und den steuerlichen Pflichten von Unternehmern.

 

https://kig.pl/

Die Wirtschaftskammer vertritt die Interessen der polnischen Wirtschaft und bietet Informationen, Netzwerkmöglichkeiten sowie Beratungsangebote für Unternehmen und Existenzgründer.

 

https://zrp.pl/

Die Dachorganisation des polnischen Handwerks informiert über handwerkliche Berufe, Unternehmensgründungen im Handwerk, Ausbildung und die Tätigkeit der regionalen Handwerkskammern.

 

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