Grenzüberschreitend Arbeiten

Mit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union haben die Verflechtungen im deutsch-polnischen Grenzgebiet rasant zugenommen. Die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für polnische Arbeitnehmer ab dem Jahr 2011 verstärkte diese Entwicklung auch auf dem Arbeitsmarkt. Heute bietet die Grenzregion vielfältige Möglichkeiten, grenzüberschreitend beruflich tätig zu sein. Immer mehr Menschen arbeiten im Nachbarland, pendeln täglich über die Grenze oder sind dort selbstständig tätig. Gleichzeitig ergeben sich dabei Fragen zu unterschiedlichen rechtlichen und organisatorischen Regelungen – etwa zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, zur Gründung eines Unternehmens sowie zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Themen. Haben auch Sie schon einmal darüber nachgedacht, im Nachbarland zu ARBEITEN? Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Rahmenbedingungen für eine Beschäftigung in Deutschland und Polen und erschließen Sie für sich die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes.

Unsere Themen im Info-Bereich „Arbeiten“:

Auf dieser Seite finden Selbstständige und Unternehmer Informationen zur Gewerbeanmeldung in Deutschland und Polen.

Gewerbeanmeldung in Deutschland

Wer in Deutschland eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchte, steht häufig vor verschiedenen Fragen: Wann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich? Welche Behörde ist zuständig? Welche Unterlagen werden benötigt und welche weiteren Schritte sind nach der Anmeldung zu beachten?

 

Die folgende Übersicht beantwortet diese Fragen und bietet einen ersten Überblick über die Gewerbeanmeldung in Deutschland.

Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine selbstständige, auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit. Sie kann beispielsweise in den Bereichen:

  • Handel,
  • Dienstleistungen,
  • Handwerk,
  • oder Produktion

ausgeübt werden.

Wer in Deutschland dauerhaft selbstständig tätig sein möchte, muss in vielen Fällen ein Gewerbe anmelden.

Nicht jede selbstständige Tätigkeit gilt automatisch als Gewerbe.

Keine Gewerbeanmeldung benötigen in der Regel:

  • Freiberuflerinnen und Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Künstler),
  • Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft,
  • sowie bestimmte wissenschaftliche oder pädagogische Berufe.

Ob eine Tätigkeit als Gewerbe oder freier Beruf eingestuft wird, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.

In Deutschland gibt es verschiedene Rechtsformen für Unternehmen. Die Wahl der Unternehmensform beeinflusst insbesondere:

  • die persönliche Haftung,
  • steuerliche Pflichten,
  • den Verwaltungsaufwand,
  • und die Finanzierungsmöglichkeiten.

Häufige Unternehmensformen sind:

  • Einzelunternehmen,
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • Unternehmergesellschaft (UG),
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG).

Für kleinere und neu gegründete Unternehmen wird häufig zunächst das Einzelunternehmen gewählt, da die Gründung vergleichsweise einfach ist.

Vor der Anmeldung eines Gewerbes sollten einige wichtige Punkte geklärt werden:

  1. Unternehmensname: Je nach Rechtsform gelten unterschiedliche Vorgaben für den Firmennamen.
  2. Art der Tätigkeit: Die geplante Tätigkeit sollte möglichst genau beschrieben werden.
  3. Unternehmenssitz: Für die Anmeldung wird eine Geschäftsadresse benötigt.
  4. Steuerliche Fragen: Es sollte geklärt werden:
    1. welche Besteuerungsform sinnvoll ist,
    2. ob Umsatzsteuer anfällt,
    3. und ob eine Kleinunternehmerregelung genutzt werden kann.
  5. Buchhaltung: Unternehmer müssen bestimmte Aufzeichnungs- und Steuerpflichten erfüllen.
  6. Erlaubnisse oder Zulassungen: Für einige Tätigkeiten sind besondere Genehmigungen oder Nachweise erforderlich.

Die Gewerbeanmeldung erfolgt in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde.

Die Anmeldung kann je nach Kommune:

  • persönlich,
  • schriftlich,
  • oder online

erfolgen.

Benötigt werden häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Meldebescheinigung,
  • gegebenenfalls Aufenthaltstitel,
  • sowie Nachweise über besondere Erlaubnisse oder Qualifikationen.

Nach der Anmeldung werden die Informationen in der Regel automatisch an:

  • das Finanzamt,
  • die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer,
  • sowie weitere Behörden

weitergeleitet.

Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer in der Regel Post vom Finanzamt.

Dabei wird unter anderem:

  • der steuerliche Erfassungsbogen übersandt,
  • eine Steuernummer vergeben,
  • und die steuerliche Behandlung festgelegt.

Je nach Tätigkeit können zusätzlich erforderlich sein:

  • Anmeldung bei der Handwerkskammer,
  • Eintragung in die Handwerksrolle,
  • Anmeldung bei Berufsgenossenschaften,
  • oder sozialversicherungsrechtliche Meldungen.

Ja. Für bestimmte Tätigkeiten ist vor Aufnahme des Gewerbes eine behördliche Erlaubnis erforderlich.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Gastronomie,
  • Bewachungsgewerbe,
  • Makler- und Immobilienberufe,
  • Finanzdienstleistungen,
  • Personenbeförderung,
  • oder bestimmte Handwerksberufe.

Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab.

Ja. Bürgerinnen und Bürger aus EU-/EWR-Staaten sowie der Schweiz können grundsätzlich ohne besondere Arbeitserlaubnis in Deutschland ein Gewerbe gründen.

Erforderlich sind:

  • ein gültiges Ausweisdokument,
  • eine Geschäftsadresse,
  • sowie gegebenenfalls notwendige Genehmigungen oder Qualifikationsnachweise.

Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten können zusätzliche aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen gelten.

Unternehmerinnen und Unternehmer werden in Deutschland häufig durch:

  • Industrie- und Handelskammern (IHK),
  • Handwerkskammern,
  • Steuerberater,
  • Unternehmensberatungen,
  • sowie Gründungszentren

unterstützt.

Diese informieren unter anderem über:

  • Unternehmensgründung,
  • Steuern,
  • Buchhaltung,
  • Förderprogramme,

und rechtliche Anforderungen.

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99050012104000

Das bundesweite Verwaltungsportal informiert über die Voraussetzungen, den Ablauf und die zuständigen Behörden für die Gewerbeanmeldung in Deutschland. Zudem finden Nutzer Hinweise zu erforderlichen Unterlagen, Gebühren sowie weiterführenden Verwaltungsleistungen.

 

https://www.existenzgruendungsportal.de/Navigation/DE/Home/home

Das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt Gründerinnen und Gründer mit umfassenden Informationen zu Unternehmensgründung, Finanzierung, Businessplanerstellung, Rechtsformen und Fördermöglichkeiten. Es bietet zudem praktische Leitfäden, Checklisten und digitale Planungshilfen.

 

https://www.make-it-in-germany.com/de/

Offizielles Willkommensportal für internationale Fachkräfte. Es informiert über Jobs, Visum, Anerkennung von Abschlüssen und Leben in Deutschland und erleichtert den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt.

 

https://www.dihk.de/de 

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) vertritt die Interessen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland. Über die regionalen Industrie- und Handelskammern erhalten Gründerinnen und Gründer Beratung zu Unternehmensgründung, Gewerbeanmeldung, Finanzierung, Recht und Weiterbildung.

 

https://www.handwerkskammer.de/

Die Handwerkskammern sind die zentrale Anlaufstelle für Handwerksbetriebe und Existenzgründer im Handwerk. Sie beraten zu Gründung, Betriebsführung, Qualifizierung und rechtlichen Anforderungen sowie zu Eintragungspflichten in die Handwerksrolle. Zudem unterstützen sie bei Aus- und Weiterbildung im Handwerksbereich.

Gewerbeanmeldung in Polen

Wer in Polen eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchte, steht häufig vor verschiedenen Fragen: Wann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich? Welche Behörde ist zuständig? Welche Unterlagen werden benötigt und welche weiteren Schritte sind nach der Anmeldung zu beachten?

 

Die folgende Übersicht beantwortet diese Fragen und bietet einen ersten Überblick über die Gewerbeanmeldung in Polen.

Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es sich um eine organisierte, kontinuierliche und gewinnorientierte Tätigkeit, die im eigenen Namen ausgeübt wird und in der Herstellung von Gütern, der Erbringung von Dienstleistungen oder dem Handel besteht und mit dem Ziel der Erzielung finanzieller Gewinne ausgeübt wird. Diese Tätigkeit zeichnet sich durch die Wiederholbarkeit der Handlungen, eine bestimmte Vorgehensweise sowie die Übernahme des wirtschaftlichen Risikos durch denjenigen aus, der sie ausübt.

In Polen ist es möglich, eine nicht registrierte gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Dabei handelt es sich um eine besondere Form der gewinnbringenden Tätigkeit, die ohne Eintragung im Zentralen Register und der Informationsstelle für gewerbliche Tätigkeiten (CEIDG) ausgeübt werden kann. Es handelt sich um eine geringfügige gewinnbringende Tätigkeit natürlicher Personen, die den Einstieg in die Selbstständigkeit ermöglicht. Ihre Ausübung ist ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • die monatliche Einkommensgrenze (oder die fälligen Einnahmen) aus dieser Tätigkeit darf nicht überschritten werden – derzeit beträgt diese 75 % des Mindestlohns
  • diese Person hat in den letzten 60 Monaten (5 Jahren) keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Gesetzes ausgeübt

Sie können eine nicht registrierte Tätigkeit ausüben, auch wenn Sie ein eingetragenes Unternehmen haben, dessen Tätigkeit in den letzten 60 Monaten jedoch ausgesetzt war – die Aussetzung der wirtschaftlichen Tätigkeit wird wie deren Nichtausübung gewertet.

Im Jahr 2025 betrug der Bruttomindestlohn 4.666 PLN, daher betragen 75 % dieses Betrags 3.499,50 PLN – dies ist die Grenze für das monatliche Einkommen.

Es gibt verschiedene Unternehmensformen, und die Wahl der Rechtsform ist entscheidend für den Umfang der finanziellen Haftung des Unternehmers. Über die Wahl der jeweiligen Rechtsform entscheiden die Unternehmensgründer selbst, wobei sie unter anderem den Tätigkeitsbereich, die mit der Unternehmensführung verbundenen Risiken sowie die Gesellschafterstruktur und die Notwendigkeit der Trennung von privater und geschäftlicher Haftung berücksichtigen.

In Polen gibt es folgende Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen – polnische Abkürz. JDG; [entspricht der deutschen GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts]
  • Personengesellschaften (z. B., offene Handelsgesellschaft OHG, Partnerschaftsgesellschaft PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.)

Bei der Gründung von Gesellschaften ist es ratsam, die Unterstützung von Fachleuten in Anspruch zu nehmen, die einen nicht nur durch das Verfahren der Gesellschaftsregistrierung begleiten, sondern auch hinsichtlich der Struktur, des Gesellschaftsvertrags usw. beraten.

Am weitesten verbreitet ist das Einzelunternehmen (JDG), für das sich die meisten entscheiden. In der Beratungspraxis geht man davon aus, dass das Einzelunternehmen aufgrund der einfachsten Formalitäten und des geringsten Verwaltungsaufwands die geeignete Form in der Anfangsphase der Geschäftstätigkeit ist.

Bevor Sie mit der Anmeldung Ihres Unternehmens als Einzelunternehmen (JDG) beginnen, sollten Sie einige wichtige Punkte bezüglich Ihres zukünftigen Unternehmens klären:

  1. Firmenname: Er muss mindestens Ihren Vor- und Nachnamen enthalten. Sie können einen beliebigen Zusatz hinzufügen.
  2. PKD-Codes: Sie legen das Profil Ihrer Tätigkeit fest. Wählen Sie die entsprechenden Nummern aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige aus.
  3. Firmenadresse: Sie benötigen eine Adresse, unter der das Unternehmen registriert wird (das kann Ihr Wohnsitz, ein Geschäftsraum oder ein sogenanntes virtuelles Büro sein).
  4. Steuerform: Wählen Sie die Art und Weise, wie Sie Ihre Steuern abrechnen werden (z. B. Steuertabelle, Pauschalsteuer oder Pauschalbetrag).
  5. Buchhaltung: Entscheiden Sie, ob Sie diese selbst führen oder ein Buchhaltungsbüro beauftragen.

1. CEIDG – Antrag Schritt für Schritt

 

CEIDG ist die Abkürzung für „Zentrales Register und Informationssystem für gewerbliche Tätigkeiten“. Es handelt sich um ein öffentliches, kostenloses Register für Unternehmer, die natürliche Personen sind, das online vom für Wirtschaft zuständigen Minister geführt wird.

Der Antrag CEIDG-1 ist gleichzeitig:  

  • ein Antrag auf Eintragung;
  • eine Anmeldung beim Finanzamt,
  • eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS),
  • eine Anmeldung beim Statistischen Hauptamt (GUS);
  • eine Umsatzsteueranmeldung – VAT-R (falls erforderlich).

Das Formular VAT-R kann direkt bei der CEIDG-Registrierung beigefügt werden.

Der Antrag wird am bequemsten online über die Website  www.biznes.gov.pl gestellt.

Im Antrag gibt der Unternehmer unter anderem an:

  • die Art der ausgeübten Tätigkeit (PKD): Die PKD bestimmt das Profil der wirtschaftlichen Tätigkeit. Bei der Auswahl der PKD-Codes sind anzugeben: der Hauptcode, der die Haupttätigkeit / Haupteinnahmequelle angibt, sowie weitere PKD-Codes, die der tatsächlich geplanten Tätigkeit entsprechen sollten. Bei der Auswahl empfiehlt es sich, die PKD-Suchmaschine unter https://www.biznes.gov.pl/pl/portal/00119 zu nutzen.
  • Steuerform
  • Datum der Geschäftsaufnahme
  • Geschäftssitz: Als Adresse kommen in Frage: Wohnadresse, Büro, Coworking-Space (für Coworking-Spaces gilt ein zusätzliches Erklärungsverfahren). E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind nicht obligatorisch, werden jedoch empfohlen (für E-Behörden und für KSeF).
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer – nicht obligatorisch)
  • Bankverbindung (kann später angegeben werden)

 

2. Vertrauenswürdiges Profil und ePUAP

Die Registrierung eines Einzelunternehmens erfordert die Authentifizierung des Antrags – hierfür werden meist ein vertrauenswürdiges Profil (polnische Abkürzung PZ) oder eine Anmeldung über das Online-Banking genutzt.

Das vertrauenswürdige Profil (PZ) ist ein Mittel zur elektronischen Identifizierung. Damit kannst du deine Identität im Internet bestätigen und ein Dokument mit einer elektronischen Signatur unterzeichnen, falls dies zur Erledigung deiner Angelegenheit erforderlich ist.

Es handelt sich um Ihre elektronische Unterschrift, die das elektronische Unterzeichnen von Dokumenten ermöglicht. So können Sie beispielsweise einen Antrag, eine Beschwerde oder eine Einspruch einreichen, ohne das Dokument ausdrucken, von Hand unterschreiben und einscannen zu müssen. Die elektronische Signatur hat denselben Rechtswert wie eine handschriftliche Unterschrift.  Mit dem vertrauenswürdigen Profil melden Sie sich bei den IT-Systemen der öffentlichen Verwaltung an, wie z. B.: Plattform für elektronische Dienstleistungen der Sozialversicherungsanstalt (PUE ZUS), Internet-Patientenkonto (IKP), e-Finanzamt usw.

 

Ohne dieses können Sie das CEIDG nicht online unterzeichnen!

 

Auch wenn das Verfahren zur Gründung eines Einzelunternehmens (JDG) an sich nicht kompliziert ist, lohnt es sich, auf Fachleute zurückzugreifen, die einen mit ihrer Erfahrung bei der Wahl, beispielsweise der Besteuerungsart, unterstützen.

Es gibt auf dem Markt viele Unternehmen und Organisationen, die bei der Registrierung und Führung eines Unternehmens helfen, doch die wichtigste und empfohlene Quelle für umfassende und verifizierte Informationen zur Registrierung eines Unternehmens ist die Website der Regierung: https://www.biznes.gov.pl/pl

https://www.biznes.gov.pl/pl

Das zentrale Informationsportal der polnischen Regierung für Unternehmer bietet umfassende Informationen zur Gründung eines Unternehmens, zur Gewerbeanmeldung, zu steuerlichen Pflichten, Sozialversicherungen sowie zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.

 

https://www.biznes.gov.pl/pl/portal/00115

Über das „Zentrale Register und Informationssystem für gewerbliche Tätigkeiten“ (CEIDG) können Einzelunternehmer ihre Geschäftstätigkeit online anmelden, ändern, aussetzen oder beenden. Das Portal enthält zudem Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Unternehmensgründung.

 

https://www.parp.gov.pl/

Die Polnische Agentur für Unternehmensentwicklung unterstützt Gründer und Unternehmen durch Förderprogramme, Beratungsangebote, Schulungen und Informationen zu Innovation und Unternehmensentwicklung.

 

https://www.zus.pl/

Die Website der Sozialversicherungsanstalt informiert über die Anmeldung zur Sozialversicherung, Beiträge für Unternehmer sowie die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten von Selbstständigen.

 

https://www.podatki.gov.pl/

Das Steuerportal der polnischen Finanzverwaltung bietet Informationen zu Steuerarten, Steuerregistrierung, elektronischen Steuererklärungen und den steuerlichen Pflichten von Unternehmern.

 

https://kig.pl/

Die Wirtschaftskammer vertritt die Interessen der polnischen Wirtschaft und bietet Informationen, Netzwerkmöglichkeiten sowie Beratungsangebote für Unternehmen und Existenzgründer.

 

https://zrp.pl/

Die Dachorganisation des polnischen Handwerks informiert über handwerkliche Berufe, Unternehmensgründungen im Handwerk, Ausbildung und die Tätigkeit der regionalen Handwerkskammern.

 

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