Grenzüberschreitend Arbeiten

Mit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union haben die Verflechtungen im deutsch-polnischen Grenzgebiet rasant zugenommen. Die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für polnische Arbeitnehmer ab dem Jahr 2011 verstärkte diese Entwicklung auch auf dem Arbeitsmarkt. Heute bietet die Grenzregion vielfältige Möglichkeiten, grenzüberschreitend beruflich tätig zu sein. Immer mehr Menschen arbeiten im Nachbarland, pendeln täglich über die Grenze oder sind dort selbstständig tätig. Gleichzeitig ergeben sich dabei Fragen zu unterschiedlichen rechtlichen und organisatorischen Regelungen – etwa zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, zur Gründung eines Unternehmens sowie zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Themen. Haben auch Sie schon einmal darüber nachgedacht, im Nachbarland zu ARBEITEN? Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Rahmenbedingungen für eine Beschäftigung in Deutschland und Polen und erschließen Sie für sich die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes.

Unsere Themen im Info-Bereich „Arbeiten“:

Auf dieser Seite finden Selbstständige und Unternehmer Informationen zur Rentenversicherung in Deutschland und Polen.

Rentenversicherung in Deutschland

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialsystems. Arbeitnehmer zahlen während ihres Berufslebens Beiträge ein und erhalten später eine Rente. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen – insbesondere für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler.

Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Menschen im Alter finanziell ab. Sie zahlt unter anderem Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Witwen- oder Waisenrente, sowie Leistungen zur Rehabilitation.

Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind automatisch rentenversicherungspflichtig. Das gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie Auszubildende. Es gibt auch Berufsgruppen, die von der Rentenversicherungspflicht befreit werden können, z.B. Personen in bestimmten Minijobs und Berufsgruppen, die eigene Versorgungseinrichtungen haben.

Die reguläre Altersgrenze liegt derzeit bei 67 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein früherer Renteneintritt möglich. Die Höhe der Rente hängt unter anderem von der Dauer der Beschäftigung, der Höhe des Einkommens und den eingezahlten Beiträgen ab.

Die Rentenversicherungsnummer ist eine persönliche Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie wird für Arbeitsverhältnisse, Sozialversicherungen und Rentenanträge benötigt. Sie bekommen die Nummer automatisch beim ersten Arbeitsverhältnis in Deutschland.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de

Für die Renten ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Sie können sich auf der Internetseite informieren oder einen Ansprechpartner in der Nähe finden.

Rentenversicherung in Polen

Die Rentenversicherung ist ein Bestandteil der Sozialversicherung und hat die Aufgabe, für den Lebensunterhalt von Personen zu sorgen, die aufgrund des Erreichens des Rentenalters keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben.

 

Nachstehend finden Sie Informationen zu wesentlichen Aspekten, die im Zusammenhang mit der Rentenversicherung von besonderer Bedeutung sind.

Die Pflicht zur Rentenversicherung gilt für Personen, die erwerbstätig sind oder bestimmte Leistungen beziehen. Eine freiwillige Rentenversicherung kann von Personen abgeschlossen werden, die die Voraussetzungen für eine obligatorische Versicherung nicht erfüllen.

 

Weitere Informationen:                                                     

Seit dem 1. Oktober 2017 beträgt das Rentenalter 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer.

 

Wichtig: Das Gesetz legt das Mindestalter für den Renteneintritt fest, jedoch kann jede versicherte Person selbst entscheiden, wann sie ihre Erwerbstätigkeit beendet.

 

Weitere Informationen:

Um zu überprüfen, wie hoch die Rentenleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein wird, können Rentenrechner auf der Website www.zus.pl genutzt werden oder es kann die Unterstützung eines Rentenberaters in einer Dienststelle der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) in Anspruch genommen werden.

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