Grenzüberschreitend Arbeiten

Mit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union haben die Verflechtungen im deutsch-polnischen Grenzgebiet rasant zugenommen. Die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für polnische Arbeitnehmer ab dem Jahr 2011 verstärkte diese Entwicklung auch auf dem Arbeitsmarkt. Heute bietet die Grenzregion vielfältige Möglichkeiten, grenzüberschreitend beruflich tätig zu sein. Immer mehr Menschen arbeiten im Nachbarland, pendeln täglich über die Grenze oder sind dort selbstständig tätig. Gleichzeitig ergeben sich dabei Fragen zu unterschiedlichen rechtlichen und organisatorischen Regelungen – etwa zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, zur Gründung eines Unternehmens sowie zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Themen. Haben auch Sie schon einmal darüber nachgedacht, im Nachbarland zu ARBEITEN? Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Rahmenbedingungen für eine Beschäftigung in Deutschland und Polen und erschließen Sie für sich die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes.

Unsere Themen im Info-Bereich „Arbeiten“:

Auf dieser Seite finden Arbeitnehmer und Arbeitgeber Informationen zur Arbeitsvermittlung Deutschland und Polen.

Arbeitsvermittlung in Deutschland

Für Arbeitnehmer auf Jobsuche oder Arbeitgeber auf der Suche nach Personal, ergeben sich häufig verschiedene Fragen: Wie funktioniert die Arbeitsvermittlung? Welche Anlaufstellen gibt es? Welche Unterstützung erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

 

Die folgende Übersicht beantwortet diese Fragen und bietet einen ersten Überblick über die Arbeitsvermittlung in Deutschland.

Die Arbeitsvermittlung unterstützt Arbeitssuchende bei der Suche nach einer Beschäftigung und Arbeitgeber bei der Suche nach geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

 

In Deutschland erfolgt die Arbeitsvermittlung insbesondere durch:

  • die Bundesagentur für Arbeit,
  • die Jobcenter,
  • kommunale Einrichtungen,
  • sowie private Arbeitsvermittlungen und Online-Jobportale.

Die Vermittlung umfasst unter anderem:

  • Stellenangebote,
  • Berufsberatung,
  • Vermittlungsvorschläge,
  • Jobmessen,
  • Informationen zu Qualifizierungen und Weiterbildungen.

Die Bundesagentur für Arbeit ist die zentrale staatliche Institution für Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung in Deutschland.

 

Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:

 

  • Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen,
  • Berufsberatung,
  • Unterstützung bei Bewerbungen,
  • Förderung von Weiterbildungen und Umschulungen,
  • Zahlung von Arbeitslosengeld,
  • Arbeitsmarktberatung für Unternehmen.

 

Die Dienstleistungen werden über örtliche Agenturen für Arbeit angeboten.

Arbeitssuchende können unter anderem folgende Unterstützung erhalten:

  • Zugang zu Stellenangeboten,
  • persönliche Beratungsgespräche,
  • Hilfe bei Bewerbungsunterlagen,
  • Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung,
  • Informationen zu Qualifizierungsmaßnahmen,
  • Unterstützung bei beruflicher Neuorientierung,
  • Hinweise auf Jobmessen und Veranstaltungen.

Viele Angebote können auch online genutzt werden.

Arbeitgeber können die Arbeitsvermittlung nutzen, um geeignete Arbeitskräfte zu finden.

Die Agenturen für Arbeit unterstützen unter anderem durch:

  • Veröffentlichung von Stellenangeboten,
  • Bewerbervorauswahl,
  • Vermittlung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten,
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten,
  • Unterstützung bei der Fachkräftegewinnung,
  • Organisation von Bewerbertagen oder Jobmessen.

Die Angebote stehen grundsätzlich offen für:

  • Arbeitslose,
  • Arbeitssuchende,
  • Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger,
  • Personen in beruflicher Neuorientierung,
  • Unternehmen und Arbeitgeber,
  • Bürgerinnen und Bürger aus EU-/EWR-Staaten.

Viele Leistungen können unabhängig vom Bezug von Arbeitslosengeld genutzt werden.

Die Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit ist grundsätzlich kostenlos.

Private Arbeitsvermittlungen können dagegen kostenpflichtige Leistungen anbieten. Häufig tragen Unternehmen die Kosten der Vermittlung.

Die Arbeitsvermittlung in Deutschland ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeitsförderung und legt fest, dass Arbeitsuchende bei der Stellensuche, Beratung und Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit unterstützt werden.

Neben staatlichen Einrichtungen gibt es zahlreiche private Arbeitsvermittlungen und Personalagenturen.

 

Diese:

  • vermitteln Fachkräfte,
  • unterstützen Unternehmen bei der Personalsuche,
  • spezialisieren sich teilweise auf bestimmte Branchen,
  • oder vermitteln Arbeitskräfte auch international.

Darüber hinaus existieren viele Online-Jobbörsen und Karriereplattformen.

https://www.arbeitsagentur.de/

Die Bundesagentur für Arbeit ist die zentrale Institution für Arbeitsvermittlung in Deutschland. Sie unterstützt bei der Jobsuche, Berufsberatung, Weiterbildung sowie bei Fragen zu Arbeitslosengeld und Beschäftigungsmöglichkeiten. Besonders für internationale Arbeitskräfte bietet sie Informationen zu Stellenangeboten und zur Integration in den deutschen Arbeitsmarkt.

 

https://www.make-it-in-germany.com/de/

Offizielles Willkommensportal für internationale Fachkräfte. Es informiert über Jobs, Visum, Anerkennung von Abschlüssen und Leben in Deutschland und erleichtert den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt.

 

https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html

Das Bundesministerium für Arbeitsmarkt-, Sozial- und Beschäftigungspolitik in Deutschland stellt Informationen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Mindestlohn und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bereit und bietet einen Überblick über gesetzliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung in Deutschland.

 

https://eures.europa.eu/index_de

Das Portal EURES (European Employment Services) ist die offizielle Plattform der Europäischen Union zur Förderung der Arbeitskräftemobilität innerhalb Europas. Das Portal bietet Zugang zu europaweiten Stellenangeboten, eine Lebenslaufdatenbank sowie umfassende Informationen zu Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung, Steuern und Arbeitsrecht in den einzelnen Ländern.

 

Arbeitsvermittlung in Polen

Für Arbeitnehmer auf Jobsuche oder Arbeitgeber auf der Suche nach Personal, ergeben sich häufig verschiedene Fragen: Wie funktioniert die Arbeitsvermittlung? Welche Anlaufstellen gibt es? Welche Unterstützung erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

 

Die folgende Übersicht beantwortet diese Fragen und bietet einen ersten Überblick über die Arbeitsvermittlung in Polen.

Die Arbeitsvermittlung ist eine der grundlegenden Dienstleistungen des Arbeitsmarktes, die von den Kreis- und Woiwodschaftsarbeitsämtern für Arbeitssuchende und Arbeitgeber erbracht wird. Sie kann auch von privaten Trägern, z. B. Arbeitsagenturen, angeboten werden.

 

Wenn Sie Arbeitssuchender sind, können Sie im Rahmen dieser Dienstleistung Informationen über Stellenangebote, organisierte Jobbörsen und Jobmessen sowie über die Möglichkeiten erhalten, weitere Hilfe des Arbeitsamtes in Anspruch zu nehmen, falls Ihre Bedürfnisse über das Angebot der Arbeitsvermittlung hinausgehen.

 

Wenn Sie Arbeitgeber sind, können Sie im Rahmen der Arbeitsvermittlung die Hilfe der Behörde bei der Suche nach Mitarbeitern in Anspruch nehmen. Im Rahmen dieser Hilfe erhalten Sie Unterstützung bei der Erstellung des Stellenangebots sowie bei dessen Verbreitung und der Auswahl geeigneter Bewerber, die anschließend zu einem Vorstellungsgespräch an Sie verwiesen werden. Auf Wunsch kann das Amt im Rahmen dieser Dienstleistung eine Jobbörse für Sie organisieren oder Sie einladen, als Aussteller an einer Jobbörse teilzunehmen.

In jedem Landkreis gibt es ein Kreisarbeitsamt (PUP), das die Aufgaben der Kreisverwaltung im Bereich des Arbeitsmarktes und der Beschäftigung wahrnimmt. Die wichtigste Aufgabe des Kreisarbeitsamtes im Rahmen der Arbeitsvermittlung für Arbeitgeber ist die Entgegennahme von Stellenangeboten und deren anschließende Veröffentlichung in der Stellenangebotsdatenbank (ePraca) sowie in der ePraca-App.

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Arbeitsmarkt und die Arbeitsvermittlung soll sich die vom PUP durchgeführte Arbeitsvermittlung darauf konzentrieren, Arbeitslosen, Arbeitssuchenden und nicht registrierten Personen, einschließlich wirtschaftlich inaktiven Personen, bei der Suche nach einer Beschäftigung oder einer anderen Erwerbstätigkeit zu helfen sowie Arbeitgebern bei der Gewinnung von Bewerbern zu unterstützen, insbesondere durch:

 

  1. Erfassung und Verbreitung von Stellenangeboten;
  2. Bereitstellung von Informationen über Bewerber für Arbeitgeber;
  3. Bereitstellung von Informationen über Stellenangebote, die in der Stellenangebotsdatenbank und in anderen öffentlich zugänglichen Datenbanken veröffentlicht sind, für Arbeitslose;
  4. die Anbahnung und Organisation von Kontakten zwischen Arbeitslosen und Arbeitgebern, unter anderem in Form von Jobmessen oder Stellenbörsen;
  5. das Angebot von Weiterbildungsmöglichkeiten, Umschulungen und dem Erwerb neuer Qualifikationen für Arbeitslose/Arbeitssuchende, die häufig den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen
  • Die wichtigste Aufgabe des Kreisarbeitsamtes im Rahmen der Arbeitsvermittlung besteht darin, Stellenangebote entgegenzunehmen und diese anschließend in der Stellenbörse (ePraca) sowie in der App „ePraca“ zu veröffentlichen.
  • Organisation von Jobmessen und -börsen: Die Mitarbeiter des Amtes initiieren und organisieren im Rahmen von Jobmessen und -börsen Treffen zwischen Arbeitslosen und Arbeitssuchenden mit Arbeitgebern.

Die Arbeitsvermittlung steht jedem offen, da sie für Personen angeboten wird, die beim Kreisarbeitsamt als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind oder nicht, einschließlich Bürger aus EWR-Staaten, inländischen Arbeitgebern sowie Arbeitgebern aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht der Europäischen Union angehören, sowie anderer Staaten, sofern die Staatsangehörigen dieser Staaten aufgrund von Abkommen, die diese Staaten mit der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten geschlossen haben, die Freizügigkeit in Anspruch nehmen können.

 

 

Die Arbeitsvermittlung wird allen Interessierten kostenlos gemäß folgenden Grundsätzen angeboten:

  • Freiwilligkeit – d. h. die Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgt ohne Zwang;
  • Gleichheit – d. h. die Verpflichtung, allen Arbeitslosen und Arbeitssuchenden Hilfe bei der Suche nach einer Beschäftigung oder einer anderen Erwerbstätigkeit zu leisten, unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit, ethnischer Herkunft, Konfession oder sexueller Orientierung.

Private Arbeitsvermittlungen können dagegen kostenpflichtige Leistungen anbieten.

 

Neben staatlichen Einrichtungen, die sich unter anderem mit der Arbeitsvermittlung befassen, gibt es auf dem Markt auch verschiedene Unternehmen, die Arbeitsvermittlungsdienste anbieten und allgemein als Arbeitsagenturen bezeichnet werden.

 

Es handelt sich dabei um private Unternehmen, deren Hauptaufgabe darin besteht, potenzielle zukünftige Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenzubringen. Einerseits geht es also darum, Stellenangebote von Arbeitgebern zu sammeln, andererseits darum, Arbeitnehmer zu suchen, die z. B. über bestimmte, für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche Qualifikationen verfügen. Seltener ist es, dass diese Agenturen im Bereich der Weiterbildung tätig sind, z. B. durch die Unterstützung von Umschulungen, Schulungen für Arbeitslose oder den Erwerb neuer Qualifikationen.

 

Häufig sind diese Agenturen sowohl landesweit als auch rein lokal tätig. Sie können sich auch auf die Suche nach Arbeitskräften für bestimmte Arten von Tätigkeiten spezialisieren, z. B. auf die Suche nach Pflegekräften für ältere Menschen sowohl in Polen als auch im Ausland (vor allem in Deutschland).

 

Die von diesen Agenturen erbrachten Dienstleistungen sind kostenpflichtig. In der Regel trägt der zukünftige Arbeitgeber die Kosten für die Dienstleistung, deren Höhe individuell festgelegt wird.

 

Es gibt auch zahlreiche Internetportale, die sich auf die Arbeitsvermittlung spezialisiert haben. Mithilfe der dort veröffentlichten Stellenanzeigen ist es möglich, Stellenangebote aus einem bestimmten Bereich oder einer bestimmten Region zu suchen, wobei beispielsweise auch Gehaltsvorstellungen berücksichtigt werden können. Auch diese Portale arbeiten auf kostenpflichtiger Basis, indem sie Gebühren für die Veröffentlichung von Anzeigen erheben.

https://gorzow.praca.gov.pl

Die Website des Kreisarbeitsamtes in Gorzów Wielkopolski bietet Informationen zu Arbeitsvermittlung, Stellensuche, Förderprogrammen, Weiterbildungen und Leistungen für Arbeitsuchende sowie Arbeitgeber.

 

https://wupzielonagora.praca.gov.pl/

Die Seite des Wojewodschafts-Arbeitsamtes Zielona Góra informiert über die Arbeitsmarktpolitik in der Region Lubuskie, Fördermöglichkeiten, Qualifizierungsangebote sowie Programme zur Unterstützung von Beschäftigung und beruflicher Entwicklung.

 

https://oferty.praca.gov.pl/portal/strona-glowna
Das zentrale polnische Online-Portal für Stellenangebote des
Ministeriums für Familie, Arbeit und Sozialpolitik bietet eine landesweite Jobsuche mit aktuellen Stellenanzeigen, Filterfunktionen nach Beruf, Region und Qualifikation sowie direkte Kontaktmöglichkeiten zu Arbeitgebern und Arbeitsämtern.

 

https://www.gov.pl/web/rodzina

Das Portal des polnischen Ministeriums für Familie, Arbeit und Sozialpolitik bietet umfassende Informationen zu Sozialleistungen, Arbeitsmarktmaßnahmen, Familienförderung sowie digitalen Verwaltungsdiensten rund um Arbeit und soziale Sicherheit.

 

https://eures.europa.eu/index_de

Das Portal EURES (European Employment Services) ist die offizielle Plattform der Europäischen Union zur Förderung der Arbeitskräftemobilität innerhalb Europas. Das Portal bietet Zugang zu europaweiten Stellenangeboten, eine Lebenslaufdatenbank sowie umfassende Informationen zu Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung, Steuern und Arbeitsrecht in den einzelnen Ländern.

 

https://oferty.praca.gov.pl/portal/strona-glowna

 

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