Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Mobilität in Deutschland und Polen.
Mobilität in Deutschland
Sind Sie oft in Deutschland unterwegs? Wissen Sie, welche Autoausrüstung Pflicht ist? Kennen Sie die grundlegenden Verkehrsregeln?
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für Ihren Alltag.
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten?
In Deutschland gelten in der Regel folgende Höchstgeschwindigkeiten:
Für PKW:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 100 km/h
Autobahn: keine generelle Begrenzung (Richtgeschwindigkeit 130 km/h)
PKW mit Anhänger:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h
Autobahn: 80 km/h
Ausnahme: Anhänger mit Tempo-100-Plakette dürfen bis zu 100 km/h fahren.
LKW über 3,5 Tonnen:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h
Autobahn: 80 km/h
Busse:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h
Autobahn: 100 km/h (wenn technisch zugelassen)
Hinweis: Achten Sie immer auf Verkehrsschilder, da in vielen Bereichen (z.B. Baustellen, Wohngebieten oder Umweltzonen) besondere Geschwindigkeiten vorgeschrieben sind.
Welche Regeln soll man beachten, wenn man in Deutschland mit dem Auto unterwegs ist?
- Für Autofahrer gilt grundsätzlich eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.
Ausnahme sind Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren (für sie gilt 0,0 Promille).
Ab 0,3 Promille kann eine Strafe drohen, wenn Fahrfehler oder ein Unfall verursacht werden. - Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit Freisprecheinrichtung genutzt werden.
- Für alle Insassen im Auto gilt die Anschnallpflicht.
Welche Dokumente muss man bei einer Kontrolle haben?
Bei einer Verkehrskontrolle sollten Sie folgende Dokumente vorzeigen können:
- gültiger Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Pflichtausrüstung muss man im Auto haben?
In jedem Fahrzeug muss folgende Ausrüstung vorhanden sein:
- Warnweste (mindestens eine, am besten für alle Insassen)
- Warndreieck
- Verbandkasten (vollständig und gültig)
Hinweis: Im Verbandkasten müssen zwei Masken enthalten sein. - Ein Ersatzreifen ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen
- Führerschein und Fahrzeugpapiere im Original
Saisonale Pflicht:
Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht in Deutschland. Bei Glatteis/ Schnee müssen Reifen mit dem Alpine-Symbol (Winterreifen) genutzt werden. Die Faustformel O-bis-O (Oktober bis Ostern) gilt als grobe Regel.
Was gilt für Kinder im Auto?
Kinder müssen im Auto richtig gesichert werden und brauchen einen altersgemäßen Sitz. Die Kindersitzpflicht gilt für Kinder bereits ab Geburt und endet mit dem 12. Geburtstag oder einer Größe über 1,50 m.
Babyschalen (Kindersitze der Klasse 0+, Körpergewicht bis 13 kg) sollten unbedingt rückwärtsgerichtet montiert werden. Bei Kindersitzen der Klasse I (Körpergewicht bis 18 kg) wird es ebenso empfohlen, sie rückwärts auszurichten, es besteht aber keine gesetzliche Pflicht. Für ältere Kinder wird eine Sitzerhöhung (Sitzschale) empfohlen.
Der sicherste Platz für die Kinder im Auto ist die Rückbank. Rechtlich können Kinder und Babys jeden Alters vorne auf dem Beifahrersitz sitzen. Die Rückwärtsgerichtete Kindersitze dürfen vorne montiert werden, wenn der Frontairbag sich deaktivieren lässt.
Welche Regeln soll man beachten, wenn man in Deutschland mit dem Fahrrad unterwegs ist?
Das Fahrrad ist in Deutschland ein beliebtes Verkehrsmittel, sowohl für den beruflichen Alltag als auch in der Freizeit. Für Radfahrer gibt es klare Verkehrsregeln, die beachtet werden sollten.
- Radfahrer müssen grundsätzlich Radwege benutzen. Gibt es keinen Radweg, dürfen Fahrräder auf der Fahrbahn fahren. Das Fahren auf dem Gehweg ist nicht erlaubt, außer es ist ausdrücklich durch ein Schild gekennzeichnet.
- Die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist nicht erlaubt.
- Das Fahrrad muss verkehrssicher sein: Bremsen, Beleuchtung (Front- und Rücklicht), Reflektoren, Klingel gehören zur Pflichtausrüstung.
- Es besteht keine Helmpflicht, das Tragen wird jedoch empfohlen.
- Ab 1,6 Promille gilt man als fahruntüchtig, aber schon ab 0,3 Promille kann es beim auffälligen Fahrverhalten oder einem Unfall zu Strafen kommen.
- Bußgelder und Punkte gibt es auch für Radfahrer.
- Kinder bis zum vollendeten 8.Lebensjahr müssen beim Radfahren den Gehweg benutzen. Kinder zwischen 8 und 10 dürfen wählen, ob sie auf dem Gehweg oder auf dem Radweg bzw. der Straße fahren.
- E-Bikes mit einer Motorunterstützung über 25 km/h benötigen eine Versicherung inkl. Versicherungskennzeichen, erfordern eine Fahrerlaubnis der Klasse AM und ein Mindestalter von 16 Jahren, das Tragen eines Helmes ist in dem Fall vorgeschrieben.
Welche Regeln soll man beachten, wenn man in Deutschland mit dem E-Roller unterwegs ist?
E-Roller sind in Deutschland im Straßenverkehr erlaubt und für sie gelten besondere Vorschriften. Die Zahl und Schwere der Unfälle mit E-Scootern hat in letzter Zeit deutlich zugenommen, deswegen werden die geltenden Verordnungen ständig angepasst. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln:
- E-Roller dürfen überall dort fahren, wo der Radverkehr freigegeben ist.
- Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
- Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Es besteht keine Helmpflicht, das Tragen eines Helmes wird jedoch empfohlen.
- Für E-Roller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer.
- Jeder E-Roller benötigt eine Haftpflichtversicherung und am Fahrzeug muss ein Versicherungskennzeichen (Aufkleber) erkennbar sein.
- Bei einer Verkehrskontrolle sollte der Fahrer einen gültigen Personalausweis/Reisepass und einen Nachweis über die Versicherung vorzeigen können.
Verkehrsunfall in Deutschland- was nun?
Als Beteiligte/r eines Verkehrsunfalls in Deutschland gibt es einige Dinge zu beachten. Wichtig ist, die Unfallstelle zu sichern, erste Hilfe zu leisten und ggf. die Personalien der Zeuge aufzunehmen.
Bei großen Schäden, Verletzten oder Toten erreichen Sie die Polizei unter der 110 oder/und den Rettungsdienst unter 112. Ansonsten wählen Sie einfach die Nummer der nächsten Polizeidienststelle.
Tragen Sie die Unfallinformationen möglichst am Unfallort in den Europäischen Unfallbericht ein, den brauchen Sie später für die Versicherung. Ein entsprechendes Formular finden Sie beispielweise hier: Mehrsprachiger Europäischer Unfallbericht: Vorlage zum Ausdrucken
Verkehr
Sind Sie oft in Polen unterwegs? Wissen Sie, welche Ausrüstung im Auto vorgeschrieben ist? Kennen Sie die grundlegenden Verkehrsregeln? Diese und weitere Fragen zum grenzüberschreitenden Verkehr beantworten wir im Folgenden.
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Polen?
Geschwindigkeitsbegrenzungen in Polen:
Für Personenkraftwagen:
- innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
- außerhalb geschlossener Ortschaften: 90 km/h
- Autobahnen: 140 km/h (höchstzulässige Geschwindigkeit)
- einbahnige Schnellstraßen: 100 km/h
- zweispurige Schnellstraßen: 120 km/h
Personenkraftwagen mit Anhänger
- innerorts: 50 km/h
- außerhalb geschlossener Ortschaften: 70 km/h
- Autobahnen und Schnellstraßen: 80 km/h
Lastkraftwagen über 3,5 t
- innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
- außerhalb geschlossener Ortschaften: 70 km/h auf einspurigen Straßen und 80 km/h auf zweispurigen Straßen
- Autobahnen: 80 km/h
- Schnellstraßen: 80 km/h
Busse
- innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
- außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h
- Autobahnen: 100 km/h (sofern das Fahrzeug technisch zugelassen ist)
Wichtig: Es gibt Ausnahmen von den üblichen Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Weitere Informationen:
https://www.gov.pl/web/gddkia/limity-predkosci-na-autostradach-i-drogach-ekspresowych2
Welche Vorschriften sind bei Autofahrten in Polen zu beachten?
- Einen Führerschein kann jede berechtigte Person erhalten, die mindestens 185 Tage in Polen wohnt.
- Der Führerschein wird für 3 Monate entzogen, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung in bebauten Gebieten sowie auf einspurigen, zweispurigen Straßen außerhalb bebauter Gebiete um mehr als 50 km/h überschritten wird.
- Der Blutalkoholgehalt des Fahrers darf 0,2 Promille nicht überschreiten (in der Atemluft bis zu 0,1 mg Alkohol pro 1 dm³).
- Es gilt ein Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt, bei dem das Mobilteil oder das Mikrofon in der Hand gehalten werden muss.
- Alle Mitfahrer sind verpflichtet, Sicherheitsgurte anzulegen.
Weitere Informationen:
- https://www.gov.pl/web/infrastruktura/uwaga-kierowcy–od-3-marca-obowiazuja-nowe-przepisy—sprawdz-co-sie-zmienilo
- https://www.gov.pl/web/gov/uslugi-dla-obywatela/#kierowcy-i-pojazdy
- https://lodz.policja.gov.pl/eld/ruch-drogowy/informator/2184,Stan-nietrzezwosci-i-stan-po-uzyciu-alkoholu.htm
- https://policja.pl/pol/aktualnosci/274155,Nowe-przepisy-i-pierwsze-zatrzymane-prawa-jazdy-za-przekroczenie-predkosci-poza-.htmll
Welche Dokumente müssen bei einer Kontrolle mitgeführt werden?
Seit dem 05.12.2020 müssen Fahrer in Polen keine physischen Dokumente wie Führerschein, Fahrzeugschein oder Haftpflichtversicherung mehr mit sich führen, da die Beamten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeug- und Fahrerregister (CEPiK) haben und so die in den Dokumenten enthaltenen Informationen elektronisch überprüfen können. Außerdem können die Dokumente in digitaler Form vorgelegt werden, ohne dass eine Papierversion erforderlich ist.
Beim Autofahren muss man jedoch einen Ausweis mit sich führen – dies kann ein Personalausweis, ein Reisepass oder ein Gerät mit Zugriff auf die mObywatel-App sein. Dies ermöglicht es der Polizei, den Fahrer bei einer eventuellen Verkehrskontrolle im CEPiK-Register zu überprüfen.
Wichtig: Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen müssen alle oben genannten Dokumente in Papierform mitgeführt werden.
Was muss man als vorgeschriebene Ausrüstung im Auto mitführen?
Im Auto müssen vor allem ein Warndreieck und ein gültiger Feuerlöscher mitgeführt werden.
Wichtig: Lesbare und ordnungsgemäß angebrachte Kennzeichen gehören ebenfalls zur vorgeschriebenen Fahrzeugausstattung.
Wichtig: Ein Erste-Hilfe-Kasten und eine Warnweste gehören derzeit in Polen nicht zur vorgeschriebenen Fahrzeugausstattung.
Wie müssen Kinder im Auto befördert werden?
- Kinder unter 150 cm Körpergröße müssen in einem Kindersitz oder einer anderen geeigneten Rückhaltevorrichtung befördert werden,
- Diese Verpflichtung gilt sowohl für die hinteren als auch für die vorderen Sitze (es sei denn, der Kindersitz ist für die rückwärtsgerichtete Montage geeignet und der Beifahrerairbag ist deaktiviert).
- Die Vorschriften geben kein bestimmtes Alter an, ab dem ein Kind auf dem Beifahrersitz sitzen darf – entscheidend sind die Körpergröße des Kindes und die korrekte Montage des Kindersitzes,
- ab einer Körpergröße von 150 cm darf das Kind ohne Kindersitz mitfahren, nur mit Sicherheitsgurten angeschnallt,
- Es gibt eine Ausnahme bei einer Körpergröße von 135 cm: Wenn es aufgrund von Gewicht und Größe nicht möglich ist, einen geeigneten Kindersitz auf dem Rücksitz zu montieren, darf das Kind ohne diesen mitfahren.
Weitere Informationen:
Gesetz vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz
Welche Vorschriften muss man beachten, wenn man in Polen mit dem Fahrrad unterwegs ist?
- Der Fahrradführerschein gilt als Berechtigungsnachweis für das selbstständige Fahren mit dem Fahrrad für Personen über 10 Jahre,
- Anstelle des Fahrradausweises kann auch ein Führerschein verwendet werden, z. B. AM, A1 oder B1,
- Der Radfahrer sollte so nah wie möglich am rechten Straßenrand fahren,
- Der Radfahrer muss Abbiegemanöver und Richtungswechsel mit der Hand signalisieren.
- Es gilt ein Fahrverbot unter Alkoholeinfluss.
- Während der Fahrt darf das Telefon nicht benutzt werden,
- Es ist verboten, einen Fußgängerüberweg zu überqueren – man muss vom Fahrrad absteigen und es über den Überweg führen (es sei denn, es gibt einen Fahrradüberweg),
- Bei Annäherung an einen Fußgängerüberweg muss der Radfahrer besondere Vorsicht walten lassen und Fußgängern Vorfahrt gewähren,
- Wenn es einen Radweg gibt, sollte der Radfahrer diesen benutzen,
- wenn kein Radweg vorhanden ist, darf man am Straßenrand fahren, und wenn dieser nicht befahrbar ist – auf der Fahrbahn,
- Es gilt ein Fahrverbot für Fahrräder auf Autobahnen und Schnellstraßen.
- Zur vorgeschriebenen Fahrradausrüstung gehören: ein Vorderlicht (weiß oder gelb), ein Rücklicht (rot), eine Klingel oder ein Warnsignal sowie eine funktionstüchtige Bremse,
- Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen Fahrrad fahren,
- Kinder bis zu 7 Jahren dürfen in einem speziellen Kindersitz oder einem Fahrradanhänger mitgenommen werden,
- Ein Kind darf auf dem Fahrrad oder in einem Fahrradanhänger von einer Person befördert werden, die mindestens 17 Jahre alt ist.
Weitere Informationen:
- https://bytom.policja.gov.pl/ka4/informacje/wiadomosci/435272,Bezpiecznie-rowerem.html
- https://grodzisk.policja.gov.pl/pgm/aktualnosci/147774,Rowerzysto-badz-bezpieczny-na-drodze.html
- https://koszalin.policja.gov.pl/zk/aktual/aktualnosci/71884,Rower-idealny-srodek-transportu-Ale-czy-znasz-przepisy.html
- https://lubliniec.policja.gov.pl/k13/informacje/wiadomosci/435305,Prawidlowe-wyposazenie-roweru-i-obowiazki-rowerzysty-na-drodze.html
- https://olawa.policja.gov.pl/doa/aktualnosci/bieza/67843,KARTA-ROWEROWA-JAKIE-DAJE-UPRAWNIENIA-I-KOMU-JEST-POTRZEBNA.html
Welche Vorschriften muss man beachten, wenn man in Polen mit einem Elektroroller unterwegs ist?
- Das Mindestalter für das Führen eines Elektrorollers auf öffentlichen Straßen beträgt 13 Jahre,
- Personen unter 18 Jahren müssen im Besitz eines Fahrradführerscheins oder eines Führerscheins der Klassen AM, A1, B1 oder T sein, um einen Elektroroller zu fahren,
- Man sollte vorrangig Radwege benutzen.
- Wenn kein Radweg vorhanden ist, darf man nur auf Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Fahrbahn fahren,
- auf dem Gehweg darf man nur fahren, wenn weder ein Radweg noch eine Straße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorhanden ist,
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Rollers auf der Straße beträgt 20 km/h,
- Der Roller muss ausgestattet sein mit: Vorder- und Rücklicht, Reflektoren, Klingel und Bremse,
- während der Fahrt ist die Nutzung eines Mobiltelefons verboten,
- Das Mitnehmen von Beifahrern auf dem Roller ist verboten,
- es ist verboten, einen Fußgängerüberweg zu überqueren – man muss vom Roller absteigen und ihn schieben,
- Es ist verboten, unter Alkoholeinfluss zu fahren.
Weitere Informationen:
- https://debica.policja.gov.pl/de/aktualnosci/wydarzenia/147980,Hulajnogi-elektryczne-policjanci-przypominaja-podstawowe-przepisy-i-zasady-uzytk.html
- https://rf.gov.pl/nowe-przepisy-podwyzszaja-minimalny-wiek-uzytkownikow-e-hulajnog-do-13-roku-zycia/
Gesetz vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz.
Unfall oder Zusammenstoß in Polen – und wie geht es weiter?
Bei einem Verkehrsunfall in Polen muss die Art des Vorfalls entsprechend definiert werden. Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, hat mindestens eine Person Körperverletzungen davongetragen. Wenn keine solchen Verletzungen vorliegen und lediglich Fahrzeuge beschädigt wurden, handelt es sich um eine Kollision.
Bei einer Kollision ist Folgendes zu tun:
- das Fahrzeug anzuhalten und den Motor abzustellen, wobei angemessene Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten sind,
- auf die eigene Sicherheit und die Sicherheit von Unbeteiligten achten (eine Warnweste anziehen, die Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck hinter dem Fahrzeug aufstellen).
- Wenn möglich, entfernen Sie das Fahrzeug von der Unfallstelle, damit es den Verkehr nicht behindert.
- Rufen Sie die Polizei oder, falls die Polizei nicht zum Unfallort gerufen wurde, sollten Sie:
- eine Unfallmeldung erstellen,
- eine Fotodokumentation des Unfallortes und der entstandenen Schäden erstellen.
Wenn Sie die Unfallmeldung selbst erstellen, achten Sie darauf, dass folgende Angaben enthalten sind:
- die persönlichen Daten des Unfallverursachers und des Geschädigten,
- Angaben zum Führerschein,
- Angaben zu den am Unfall beteiligten Fahrzeugen,
- Angaben zur Haftpflichtversicherung – Name des Versicherers, Versicherungsnummer, Gültigkeitsdatum.
Wichtig: Bei Verletzten ist es Pflicht, Erste Hilfe zu leisten und den Rettungsdienst zu rufen.
Weitere Informationen:
- https://police.policja.gov.pl/zpl/aktualnos/ruch-drogowy/5595,Co-zrobic-w-razie-kolizji-drogowej.html
- https://wielkopolska.policja.gov.pl/wlk/dzialania-policji/ruch-drogowy/aktualnosci/178077,POSTEPOWANIE-NA-MIEJSCU-ZDARZENIA-DROGOWEGO.html
- https://zdunska-wola.policja.gov.pl/ezd/informacje/92436,Co-zrobic-w-razie-kolizji-Wzywac-Policje-A-moze-sie-dogadac.html
- https://www.gov.pl/web/kppsp-tczew/zasady-postepowania-podczas-wypadku-drogowego