Grenzüberschreitend Leben

Seit dem EU-Beitritt Polens ist die deutsch-polnische Grenzregion stetig enger zusammengewachsen. Was früher durch politische Hürden getrennt war, ist heute in vielen Bereichen Teil eines gemeinsamen Lebensraums, der es ermöglicht, Angebote auf beiden Seiten der Grenze in Anspruch zu nehmen. Viele Bürgerinnen und Bürger leben, lernen und arbeiten im Nachbarland. Gleichzeitig ergeben sich dabei oft viele Fragen zu unterschiedlichen Regelungen, Zuständigkeiten oder Leistungen. Überlegen Sie ebenfalls, Angebote im Nachbarland zu nutzen und grenzüberschreitend zu LEBEN? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über das LEBEN in Deutschland und Polen sowie Hinweise für den Alltag in der Grenzregion.

Unsere Themen im Info-Bereich „Leben“:

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Gesundheit in Deutschland und Polen.

Medizinische Behandlungen im Grenzraum

Bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ist es empfehlenswert, die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) zu haben, die ein kostenloses EU-Dokument ist. Sie bestätigt den Anspruch des Patienten auf medizinisch notwendige Behandlungen in jedem anderen EU-/EFTA-Staat. Die EHIC ist besonders wichtig für Personen, die ins Ausland reisen (z. B. im Urlaub), sich dort ausbilden oder sich aus beruflichen Gründen für weniger als 12 Monate im Ausland aufhalten.

 

Falls Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, finden Sie die EHIC auf der Rückseite Ihrer Chipkarte. Falls Sie in Polen gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie die EHIC beantragen.

 

Detaillierte Informationen zur Beantragung der EHIC finden Sie auf der offiziellen Website des Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ): https://www.nfz.gov.pl/dla-pacjenta/nasze-zdrowie-wue/leczenie-w-krajach-unii-europejskiej-i-efta/jak-wyrobic-karte-ekuz/

 

Es ist jedoch zu beachten, dass der Leistungsumfang der EHIC begrenzt ist. Patienten haben Anspruch auf Behandlungen bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates als medizinisch notwendig erweisen, im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems des jeweiligen Landes, und zwar zu denselben Bedingungen wie die dort Versicherten (wenn in einem Land z. B. eine Zuzahlung für einen Arztbesuch erforderlich ist, muss diese ebenfalls selbst getragen werden).

 

Hinweis: Die EHIC deckt keine Kosten für Rettungseinsätze, Krankentransporte sowie Eigenanteile an Behandlungskosten ab. Daher wird empfohlen, vor der Reise eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen.

  1. Werden in Polen ausgestellte Krankschreibungen anerkannt?
    Ja, sie werden anerkannt.
  2. Was muss eine polnische Krankschreibung enthalten?
    Der Arzt in Polen muss den Krankheitscode (nach internationaler Klassifikation) handschriftlich eintragen.
  3. Kann eine Überweisung in ein deutsches Krankenhaus von einem polnischen Hausarzt ausgestellt werden?
    Nein. Die Überweisung muss von einem Arzt ausgestellt werden, der in Deutschland registriert und zur Leistungserbringung im Rahmen der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen ist.
  4. Ich wohne in Polen und bin in Deutschland krankenversichert. Was muss ich tun, um in Polen zum Arzt zu gehen?
    Der Patient sollte persönlich das Formular S1 bei seiner Krankenkasse abholen und es beim NFZ einreichen. Es wird empfohlen, das Formular persönlich abzugeben. Der NFZ übermittelt die Rückmeldung digital an die deutsche Krankenkasse – in Ausnahmefällen kann dieses Verfahren bis zu 6 Monate dauern.
  5. Ich wohne in Deutschland und bin in Polen krankenversichert. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um das deutsche Gesundheitssystem nutzen zu können?
    Zunächst wendet sich der Patient an den NFZ, um ein bestätigtes Formular S1 zu erhalten. Anschließend wählt er eine deutsche Krankenkasse aus und legt dort das bestätigte Formular S1 vor, um eine deutsche Krankenversicherungskarte bekommen zu können.
  6. Ich bin in Deutschland versichert, wohne in Deutschland und möchte einen Facharzt in Polen aufsuchen. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit die Krankenkasse die Kosten erstattet?
    Der Patient kann einen Arzt seiner Wahl (privat oder im Rahmen des NFZ) aufsuchen, die Behandlung zunächst selbst bezahlen und anschließend die Rechnung bei seiner deutschen Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen. Die Erstattung erfolgt nach den in Deutschland geltenden Abrechnungssätzen.
    Einige Leistungen erfordern jedoch eine vorherige Genehmigung, z. B.: Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung, Behandlung Parodontaler Erkrankungen, Psychotherapie.


Vor der Inanspruchnahme von Leistungen in Polen wird empfohlen, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Quelle: Informationsbroschüre des Internationalen Patientenbüros im Naemi-Wilke-Stift Krankenhaus in Guben in Zusammenarbeit mit der DAK-Krankenkasse.

 

Mehr Informationen:

Inhaltsverzeichnis