Grenzüberschreitend Arbeiten

Mit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union haben die Verflechtungen im deutsch-polnischen Grenzgebiet rasant zugenommen. Die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für polnische Arbeitnehmer ab dem Jahr 2011 verstärkte diese Entwicklung auch auf dem Arbeitsmarkt. Heute bietet die Grenzregion vielfältige Möglichkeiten, grenzüberschreitend beruflich tätig zu sein. Immer mehr Menschen arbeiten im Nachbarland, pendeln täglich über die Grenze oder sind dort selbstständig tätig. Gleichzeitig ergeben sich dabei Fragen zu unterschiedlichen rechtlichen und organisatorischen Regelungen – etwa zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, zur Gründung eines Unternehmens sowie zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Themen. Haben auch Sie schon einmal darüber nachgedacht, im Nachbarland zu ARBEITEN? Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Rahmenbedingungen für eine Beschäftigung in Deutschland und Polen und erschließen Sie für sich die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes.

Unsere Themen im Info-Bereich „Arbeiten“:

Auf dieser Seite finden Selbstständige und Unternehmer Informationen zum Steuersystem in Deutschland und Polen.

Steuersystem in Deutschland

In Deutschland gibt es mehrere Arten von Steuern. Zu den wichtigsten gehören:

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, die direkt vom monatlichen Gehalt abgezogen wird. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von dem Einkommen, dem Familienstand, der Steuerklasse, der Anzahl der Kinder und der Kirchenmitgliedschaft ab. Die voraussichtliche Höhe der Lohnsteuer kann man auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen berechnen:

 

Lohn- und Einkommensteuerrechner:Startseite

Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen von Privatpersonen erhoben. Zur Einkommensteuer zählen z.B. Einnahmen aus Arbeit und Gehalt, selbstständiger Tätigkeit, Renten, Vermietung und Kapitalerträgen. Die Höhe der Einkommensteuer wird im Rahmen der Steuererklärung berechnet und hängt vom Einkommen ab.

 

Nicht jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, aber in vielen Fällen (z.B. bei hohen Fahrkosten, Arbeit in mehreren Ländern oder Arbeit im Homeoffice) lohnt sie sich. Mehr Informationen zur Steuererklärung und deren Pflicht bekommen Sie beim zuständigen Finanzamt oder online auf dem Portal ELSTER: ELSTER – Startseite

Die Umsatzsteuer fällt an, wenn im Inland gegen Entgelt eine Dienstleistung durch ein Unternehmen erbracht oder eine Ware geliefert wird. Die Umsatzsteuer wird durch den Verbraucher getragen, da sie im Preis von Waren und Dienstleistungen enthalten ist.

 

In Deutschland gibt es einen regulären (19%) und einen ermäßigten (7%) Steuersatz. Mit 19% Umsatzsteuer werden die meisten Waren und Dienstleistungen berechnet. Der ermäßigte Steuersatz gilt unter anderem für viele Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, kulturelle Angebote und einige öffentliche Verkehrsmittel.

 

Die Umsatzsteuer ist vor allem für Unternehmen und Selbstständige von großer Bedeutung. Firmen, die innerhalb der Europäischen Union Geschäfte machen, benötigen häufig eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), die beim Bundeszentralamt für Steuern online beantragt werden kann. Mehr Informationen und den Antrag finden Sie unter: https://www.bzst.de

Die Kfz-Steuer ist eine Steuer für Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind. Sie muss für die meisten Autos, Motorräder und anderen Kraftfahrzeuge bezahlt werden. Die Steuer wird vom Staat erhoben und dient unter anderem der Finanzierung von Straßen und Infrastruktur.

 

Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel: Fahrzeugart, CO2-Ausstroß oder Antriebsart. Viele Elektrofahrzeuge sind in Deutschland für einen bestimmten Zeitraum von der Kfz-Steuer befreit.

 

Die Kfz-Steuer wird in der Regel einmal pro Jahr bezahlt. Zuständig dafür ist der Zoll (Hauptzollamt).

 

Hinweis für die Grenzpendler

 

Wer ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nur vorübergehend in Deutschland nutzt, muss normalerweise keine deutsche Kfz-Steuer bezahlen. Bei einem dauerhaften Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland, kann eine deutsche Kfz-Steuer für ein im Ausland zugelassenes Auto erforderlich sein. Informieren Sie sich bei der Zulassungsstelle, dem Hauptzollamt oder einem Steuerberater, da die Regelungen für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen kompliziert sein können (z.B. bei Firmenfahrzeugen).

Die Kirchensteuer ist eine Steuer für Mitglieder der religiösen Gemeinschaften und wird zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach der Einkommensteuer und in Brandenburg beträgt sie 9% der Einkommensteuer. Bei Arbeitnehmer:innen wird sie automatisch zusammen mit der Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen. Die Religionszugehörigkeit wird häufig bei der Anmeldung des Wohnsitzes angegeben und an das Finanzamt weitergeleitet.

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer für Unternehmen und selbstständige gewerbliche Tätigkeiten in Deutschland. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt normalerweise mit der Anmeldung eines Gewerbes. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von dem Gewinn des Unternehmers ab. Sie wird häufig vierteljährlich als Vorauszahlung bezahlt und dann nach endgültiger Berechnung nachgezahlt. bzw. rückerstattet. Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten gelten oft besondere steuerliche Regeln. Lassen Sie sich im Zweifelfall vom Finanzamt oder einem Steuerberater beraten.

Grundsätzlich gilt:

 

  • Wer in Deutschland wohnt, ist meist unbeschränkt steuerpflichtig.
  • Wer in Deutschland arbeitet, aber im Ausland wohnt, kann ebenfalls in Deutschland steuerpflichtig sein.

 

Für Grenzpendler gelten oft besondere Regelungen zwischen Deutschland und Polen. Im Zweifelfall informieren Sie sich beim zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater.

Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine persönliche Nummer für steuerliche Angelegenheiten in Deutschland, auch Kinder erhalten eine eigene Steuer-ID. Die individuelle Nummer wird nach der Anmeldung des Wohnsitzes automatisch per Post verschickt und muss nicht extra beantragt werden. Die Kinder, die in Deutschland geboren wurden, bekommen ihre Steueridentifikationsnummer automatisch.

Arbeitnehmer in Deutschland werden einer Steuerklasse zugeordnet. Sie beeinflusst die monatliche Höhe der Lohnsteuer. Es gibt sechs Steuerklassen:

 

  • Steuerklasse I: ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie verwitwete Arbeitnehmer, sofern sie nicht in die Steuerklasse II oder III fallen
  • Steuerklasse II: ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer, denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht grundsätzlich einem alleinstehenden Arbeitnehmer zu, wenn zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das er einen Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG hat oder für das er Kindergeld erhält. Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist.
  • Steuerklasse III: verheiratete Arbeitnehmer, Lebenspartner sowie verwitwete Arbeitnehmer, diese aber nur für das auf das Todesjahr des Ehegatten/Lebenspartner folgende Kalenderjahr.
  • Steuerklasse IV: verheiratete Arbeitnehmer und Lebenspartner, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben,
  • Steuerklasse V: einer der Ehegatten/Lebenspartner, wenn der andere Ehegatte/Lebenspartner in die Steuerklasse III eingereiht wird
  • Steuerklasse VI: Arbeitnehmer, die gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn erhalten.

 

Ehegatten/ Lebenspartner können anstelle der Steuerklassenkombination III/V beziehungsweise IV/IV auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen.

 

Die Steuerklasse kann unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.

Viele Anliegen beim Finanzamt können online erledigt werden- vor allem über das Portal ELSTER. Dort können Sie ihre Steuererklärung abgeben oder andere Formulare einreichen Für die Nutzung des Portals brauchen Sie ein Konto. Falls Sie kein passendes Formular finden oder Beratung brauchen, wird Ihre Anfrage über das Portal an das zuständige Finanzamt weitergeleitet.

Steuersystem in Polen

Steuern stellen die wichtigste Einnahmequelle des Staates dar und ermöglichen die Finanzierung seiner Tätigkeit. Aus diesem Grund werden Systeme geschaffen, deren Ziel die Regelung der Steuererhebung ist. Nachfolgend finden Sie Informationen, die über das polnische Steuersystem wissenswert sind.

Zu den wichtigsten Steuern in Polen gehören insbesondere:

  1. Einkommensteuer (PIT)
  2. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer – VAT)
  3. Körperschaftsteuer (CIT)
  4. Verbrauchersteuer  (Akzise)
  5. Zollabgaben

Zu den weiteren Steuern und Abgaben zählen unter anderem die Grundsteuer, die Hundesteuer, die Landwirtschaftsteuer sowie die Kurtaxe.

 

Weitere Informationen:

 

Ein Termin beim Finanzamt kann persönlich, telefonisch oder online vereinbart werden. Dabei ist Folgendes zu beachten:

 

  • eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, wenn lediglich ein Dokument eingereicht werden soll;
  • Es kann ein Termin für einen Zeitraum innerhalb der nächsten 21 Tage vereinbart werden;
  • jede Terminreservierung gilt für eine Person und eine Angelegenheit;
  • wenn Sie mehrere Angelegenheiten erledigen möchten, ist für jede weitere Angelegenheit ein zusätzlicher Termin zu vereinbaren.

 

Wichtig: In Polen gibt es das sogenannte „e-Urząd Skarbowy“, über das zahlreiche Angelegenheiten rund um die Uhr online erledigt werden können, beispielsweise die jährliche Einkommensteuererklärung (PIT).

 

Weitere Informationen:

 

Bei der steuerlichen Abrechnung von ausländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist zunächst die steuerliche Ansässigkeit festzustellen. Dies bedeutet, dass die Besteuerung in erster Linie vom Wohnsitz abhängt.

 

Eine in Polen steuerlich ansässige Person ist eine Person, die nach den gesetzlichen Vorschriften in Polen den Mittelpunkt ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) hat oder sich im Steuerjahr länger als 183 Tage im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält.

 

Liegt die steuerliche Ansässigkeit in Polen vor, besteht die Verpflichtung, sämtliche erzielten Einkünfte in Polen zu erklären und zu versteuern, unabhängig davon, in welchem Staat diese erzielt wurden. Hierbei sind die Bestimmungen der einschlägigen internationalen Abkommen, insbesondere der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, zu berücksichtigen.

 

Liegt keine steuerliche Ansässigkeit in Polen vor (d. h. besteht der Status eines Steuerausländers bzw. Nichtansässigen), unterliegen in Polen grundsätzlich ausschließlich die Einkünfte der Besteuerung, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen erzielt werden, sofern eine entsprechende Steuerpflicht aus dem jeweils anwendbaren internationalen Abkommen resultiert.

 

Wenn Sie Sie die Voraussetzungen für die steuerliche Ansässigkeit in beiden Staaten Erfüllen, ist zu prüfen, ob Polen mit dem betreffenden Staat ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat. Ist dies der Fall, wird Ihr steuerlicher Wohnsitz nach den Bestimmungen dieses Abkommens bestimmt.

 

Weitere Informationen:

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