Grenzüberschreitend Leben

Seit dem EU-Beitritt Polens ist die deutsch-polnische Grenzregion stetig enger zusammengewachsen. Was früher durch politische Hürden getrennt war, ist heute in vielen Bereichen Teil eines gemeinsamen Lebensraums, der es ermöglicht, Angebote auf beiden Seiten der Grenze in Anspruch zu nehmen. Viele Bürgerinnen und Bürger leben, lernen und arbeiten im Nachbarland. Gleichzeitig ergeben sich dabei oft viele Fragen zu unterschiedlichen Regelungen, Zuständigkeiten oder Leistungen. Überlegen Sie ebenfalls, Angebote im Nachbarland zu nutzen und grenzüberschreitend zu LEBEN? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über das LEBEN in Deutschland und Polen sowie Hinweise für den Alltag in der Grenzregion.

Unsere Themen im Info-Bereich „Leben“:

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Familienleistungen in Deutschland und Polen.

Familienleistungen in Deutschland

Familien mit Kindern können in Deutschland verschiedene staatliche Unterstützungen erhalten. Zu den wichtigsten Leistungen gehören Kindergeld, Elterngeld und Kinderzuschlag. Hier finden Sie eine kurze Übersicht.

 

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, aber in Polen wohnen, gibt es besondere Regeln, die für Familienleistungen gelten. In manchen Fällen ist Deutschland für die Zahlung zuständig, in anderen Fällen das Wohnland des Kindes. Informieren Sie sich bei der zuständigen Familienkasse über Ihre individuelle Situation.

Das Kindergeld ist eine monatliche Unterstützung der Familien von der Geburt des Kindes bis zum 18. Lebensjahr (in manchen Fällen auch länger).

 

Wer kann Kindergeld bekommen?

Sie können Kindergeld beantragen, wenn

  • Ihr Kind unter 18 Jahren ist (unter bestimmten Voraussetzungen auch für ältere Kinder)
  • Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder)
  • Ihr Wohnort in Deutschland oder einem anderen Land der EU ist.

Wie hoch ist das Kindergeld?

 

Pro Kind erhalten Sie 259 Euro monatlich. Bei mehreren Kindern werden die einzelnen Beiträge als eine Summe ausgezahlt.

 

Wo kann man Kindergeld beantragen und welche Unterlagen braucht man?

Das Kindergeld kann bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

Den Antrag können Sie online, per Post oder persönlich bei der Familienkasse stellen.

 

Mehr Informationen und den Online-Antrag finden Sie unter:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld

 

Für den Antrag brauchen Sie in der Regel die nachfolgenden Unterlagen:

  • ausgefüllter Antrag
  • Steuer-ID der Eltern und des Kindes
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes (falls das Kind im Ausland geboren wurde)
  • Personalausweis oder Reisepass.

 

Kindergeld für Grenzpendler

Viele Familien in der Grenzregion wohnen in Polen, arbeiten aber in Deutschland. Wenn mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann Anspruch auf deutsches Kindergeld bestehen- auch wenn das Kind in Polen lebt. In grenzübergreifenden Fällen sind aber weitere Nachweise erforderlich.

 

Folgende Unterlagen brauchen Sie in der Regel:

  • ausgefüllter Antrag auf Kindergeld mit den Anlagen Kind und Ausland
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Arbeitgeberbescheinigung bzw. Kopie der Gewerbeanmeldung
  • ggf. Bescheinigung über Familienleistungen im Wohnland.

 

Die Bearbeitung in grenzüberschreitenden Fällen dauert in der Regel ein paar Monate.

 

Die entsprechenden Anträge finden Sie auch in polnischer Sprache unter:

Kindergeld-Antrag: Merkblätter und Formulare | Bundesagentur für Arbeit

Das Elterngeld unterstützt die Familien nach der Geburt eines Kindes, wenn sie weniger oder gar nicht arbeiten.

 

Wer kann Elterngeld bekommen?

Sie können Elterngeld beantragen, wenn

  • Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • Sie Ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen
  • Sie mit Ihren Kindern in einem Haushalt leben
  • Sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

 

Angehörige aus der EU haben einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder wenn sie in Deutschland wohnen.

 

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld gibt es in drei Varianten:

 

  • Basiselterngeld- mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro im Monat, wird bis zum 12. Lebensmonat ausgezahlt (kann auf 14 Monate verlängert werden)
  • Elterngeld Plus- die Hälfte des Basiselterngeldes, mindestens 150 Euro, höchstens 900 Euro, kann bis zu 24 Monate ausgezahlt werden
  • Partnerschaftsbonus- wenn beide Elternteile gleichzeitig 24-32 Stunden pro Woche arbeiten, können sie bis zu 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus erhalten.

 

Wo kann man Elterngeld beantragen und welche Unterlagen braucht man?

Elterngeld kann bei der Elterngeldstelle des jeweiligen Landkreises, bzw. der Stadt beantragt werden (meist beim Jugendamt).

 

Für den Antrag brauchen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • ausgefüllter Antrag
  • Geburtsurkunde des Kindes im Original (speziell für die Elterngeldstelle)
  • Einkommensnachweise der 12 Monate vor der Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über das Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen.

 

Wer kann Kinderzuschlag bekommen?

Sie können Kinderzuschlag beantragen, wenn

  • Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt und unter 25 Jahr alt ist
  • Sie Kindergeld für das Kind beziehen
  • Sie alleinerziehend sind und Ihr monatliches Einkommen im Durchschnitt mindestens 600 Euro monatlich beträgt
  • Sie in einer Partnerschaft leben und Ihr gemeinsames Einkommen im Durchschnitt mindestens 900 Euro beträgt.

 

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Die Höhe des Kinderzuschlags richtet sich nach dem Einkommen, dem Vermögen und den Ausgaben der Familie. Für jedes Kind kann monatlich bis zu 297 Euro ausgezahlt werden. Den Kinderzuschlag bekommen Sie für 6 Monate, danach kann er wieder beantragt werden.

 

Wo kann man den Kinderzuschlag beantragen und welche Unterlagen braucht man?

Der Kinderzuschlag kann bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

 

Für den Antrag brauchen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • Einkommensnachweis der letzten 6 Monate vor der Antragstellung
  • Nachweis über die Miet- und Betriebskosten für den Monat der Antragstellung (für Miete)
  • Nachweis über die Betriebskosten für das letzte Kalenderjahr vor der Antragstellung (für Eigentum)

Sozialleistungen

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über ausgewählte Sozialleistungen, die in Polen gelten.

Das Programm „Familie 800 plus“ zielt darauf ab, Familien bei der Kindererziehung finanziell zu unterstützen. Seine Aufgabe ist es, einen Teil der Ausgaben für den täglichen Unterhalt eines Kindes zu decken, wie z. B. für Lebensmittel, Kleidung, Bildung, Gesundheitsversorgung oder die Förderung von Interessen.

 

Die Leistung steht für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu und wird unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens gewährt.

Um die Leistung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag elektronisch bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) stellen. Dies können Sie auf eine der folgenden Arten tun:

  • die Plattform PUE/eZUS oder die mobile App mZUS,
  • das Informations- und Serviceportal Emp@tia unter empatia.gov.pl,
  • Online-Banking.

Der Anspruch auf die Leistung wird von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) für den sogenannten Leistungszeitraum festgelegt, der vom 1. Juni eines Jahres bis zum 31. Mai des folgenden Jahres dauert.

 

Weitere Informationen:

Es handelt sich um eine einmalige finanzielle Unterstützung für Schüler zu Beginn des Schuljahres, die unabhängig vom Familieneinkommen gewährt wird. Das bedeutet, dass Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte des Schülers einmal im Jahr 300 PLN für die Schulausstattung Ihres Kindes erhalten können.

 

Die Leistung aus dem Programm „Dobry Start“ ist steuerfrei. Sie unterliegt auch keiner Pfändung, sodass ein Gerichtsvollzieher diese Mittel nicht pfänden kann. Um die Unterstützung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Sozialversicherungsanstalt stellen. Dies können Sie auf eine der folgenden Arten tun:

  • die Plattform PUE/eZUS oder die mobile App mZUS,
  • das Informations- und Serviceportal Emp@tia unter https://empatia.gov.pl
  • Online-Banking.

Weitere Informationen:

Die „Karta Dużej Rodziny“ ist ein Programm, das Familien mit mindestens drei Kindern ein System von Rabatten und zusätzlichen Vergünstigungen bietet. Die Vergünstigungen können sowohl in öffentlichen Einrichtungen als auch in vielen privaten Unternehmen in Anspruch genommen werden.

 

Inhaber der Karte für kinderreiche Familien können günstigere Dienstleistungen und Produkte nutzen, die unter anderem von Unternehmen aus den Bereichen Lebensmittel, Kraftstoffe, Banken und Freizeit angeboten werden. Das Programm zielt darauf ab, das Budget kinderreicher Familien zu entlasten und ihnen den Zugang zu verschiedenen Gütern und Dienstleistungen zu erleichtern.

 

Um die „Karta Dużej Rodziny“ zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeindeverwaltung stellen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag elektronisch über die Informations- und Dienstleistungsplattform Emp@tia (empatia.gov.pl) einzureichen.

Weitere Informationen:

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