Auf dieser Seite finden Eltern Informationen zum weiterführenden Schulbesuch in Deutschland und Polen.
Weiterführende Schule in Deutschland
Wer in Deutschland eine weiterführende Schule für sein Kind sucht, steht vor wichtigen Entscheidungen: Welche Schulformen gibt es? Welche Abschlüsse sind möglich? Wie ist das Schuljahr organisiert?
Die folgende Übersicht bietet einen ersten Überblick über das System der weiterführenden Schulen in Deutschland.
Welche Abschlüsse können an weiterführenden Schulen erworben werden?
In Deutschland gliedert sich das weiterführende Schulwesen in die Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 5-10 oder 7-10) und die Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11-12 oder 11-13).
Die Sekundarstufe I umfasst die mittlere Bildung und führt zu ersten allgemeinbildenden Schulabschlüssen. In Brandenburg umfassen diese:
- Berufsbildungsreife (BBR): grundlegender Schulabschluss (auch Hauptschulabschluss), der nach Abschluss der 9. Klasse erlangt wird und den Übergang in eine berufliche Ausbildung ermöglicht.
- Erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR): wird nach Abschluss der 10. Klasse erlangt und erweitert den Zugang zu bestimmten Bildungsgängen und sowie die Chancen auf Ausbildungsplätze.
- Mittlerer Schulabschluss (MSA): mittlerer Bildungsabschluss (auch Mittlere Reife oder Fachoberschulreife), der zum Besuch der Sekundarstufe II berechtigt.
In der Sekundarstufe II können weiterführende Schulabschlüsse erreicht werden, die zum Studium berechtigen. In Brandenburg umfassen diese:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur): höchster schulischer Abschluss, der den Zugang zu Universitäten und Hochschulen eröffnet.
- Fachhochschulreife: berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und teilweise auch an Universitäten.
Je nach Schulform und Bildungsweg können diese Abschlüsse auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden.
Welche weiterführenden Schulformen gibt es?
Die konkreten Schularten unterscheiden sich je nach Bundesland. In Brandenburg bestehen folgende Schulformen:
- Oberschule: Jahrgangsstufen 7-10 (Sekundarstufe I). Sie führt zu den Abschlüssen BBR, EBBR und MSA.
- Gymnasium: Jahrgangsstufen 7-12. Es umfasst die Sekundarstufe I (Klassen 7-10) und die Sekundarstufe II (Klassen 11-12) und endet mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur).
- Gesamtschule: Jahrgangsstufen 7-13. Sie ist eine integrierte Schulform und ermöglicht nach der Sekundarstufe I (Klassen 7-10) den Erwerb des MSA sowie in der Sekundarstufe II (Klassen 11-13) den Erwerb der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife (Abitur). In einigen Fällen umfasst die Gesamtschule auch die Grundschulstufe, sodass bereits ab Klasse 1 durchgängig dieselbe Schule besucht wird.
Eine besondere Schulart in Brandenburg ist das Oberstufenzentrum (OSZ). Dieses bündelt Bildungsgänge der Sekundarstufe II:
- Berufliches Gymnasium: Jahrgangsstufen 11-13. Abschluss ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) mit berufsbezogenem Schwerpunkt
- Fachoberschule: Jahrgangsstufen 11-12 oder einjährig bei abgeschlossener Berufsausbildung. Abschluss ist die Fachhochschulreife.
- Berufliche Schulformen: Dazu zählen Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule.
Weiterhin muss zwischen den öffentlichen Schulen und Privatschulen oder Schulen in freier Trägerschaft unterschieden werden. Letztere sind staatlich anerkannt oder genehmigt und stellen eine Alternative zum öffentlichen Schulsystem dar. Sie bieten häufig besondere pädagogische Konzepte oder ein spezielles Schulprofil und können Schulgeld erheben.
Wer ist für die Organisation zuständig?
Das Schulwesen in Deutschland ist Ländersache. Die rechtliche Grundlage bilden die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer. Diese regeln unter anderem die Schulstruktur, das Prüfungswesen sowie die Ausbildung und Einstellung der Lehrkräfte.
Die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts erfolgt auf der Grundlage von Rahmenlehrplänen, die ebenso von den Bundesländern entwickelt werden. Diese legen fest, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Jahrgangsstufen erwerben sollen, und bilden die verbindliche Grundlage für den Unterricht.
Die Kommunen sind in der Regel für die sogenannten Schulträgeraufgaben zuständig. Dazu gehören insbesondere der Bau, die Ausstattung und Instandhaltung der Schulgebäude, die Organisation der Schülerbeförderung sowie Angebote der Schulkindbetreuung.
Wie sind die Schulzeiten und das Schuljahr organisiert?
Das Schuljahr ist in zwei Halbjahre unterteilt, deren genaue Zeiträume je nach Bundesland variieren. Das erste Halbjahr beginnt in der Regel im August oder September und endet im Januar oder Februar. Das zweite Halbjahr schließt sich daran an und dauert bis Juni oder Juli.
Zwischen den Schuljahren liegen die Sommerferien, die etwa sechs Wochen dauern. Zusätzlich gibt es, ebenfalls abhängig vom Bundesland, Herbst-, Weihnachts-, Winter- und Osterferien.
Der Unterricht beginnt meist zwischen 7:30 und 8:00 Uhr. Der Umfang des wöchentlichen Unterrichts ist durch die jeweiligen Bundesländer geregelt und nimmt mit den Klassenstufen zu. Je nach Jahrgangsstufe endet der Unterricht in der Regel zwischen 12:00 und 16:00 Uhr. An vielen Schulen gibt es Ganztagsangebote sowie zusätzliche Förder- und Arbeitsgemeinschaften nach Unterrichtsschluss.
In der Sekundarstufe I erfolgt der Unterricht überwiegend fachgebunden im Klassenverband. In der Sekundarstufe II wird der Unterricht in der Regel im Kurssystem organisiert, wobei Schülerinnen und Schüler individuell Fächer kombinieren und zwischen verschiedenen Leistungskurses (Schwerpunktfächer auf höherem Niveau) und Grundkurse (weitere Fächer auf grundlegendem Niveau) wählen können.
Wie erfolgt die Anmeldung an einer weiterführenden Schule?
Die Anmeldung an einer weiterführenden Schule erfolgt in der Regel am Ende der Grundschulzeit (in der Regel nach 4. Klasse, in Brandenburg und Berlin nach 6. Klasse). Der genaue Ablauf kann je nach Bundesland variieren.
Grundlage für die Anmeldung sind in der Regel:
- das Halbjahres- oder Abschlusszeugnis der Grundschule
- die Empfehlung der Grundschule für den weiteren Bildungsweg
- die Entscheidung der Eltern über die gewünschte Schulform
- Nachweise über besondere Förderbedarfe oder Sprachkenntnisse
Die Anmeldung erfolgt meist bei der gewünschten Schule oder über ein zentrales Anmeldeverfahren des Schulträgers bzw. der Schulbehörde. In einigen Bundesländern gibt es feste Einzugsgebiete, während in anderen eine freiere Schulwahl möglich ist.
Je nach Schulform kann es zusätzliche Aufnahmebedingungen geben. So sind beispielsweise bei Gymnasien bestimmte Leistungsvoraussetzungen zu erfüllen, und bei Schulen in freier Trägerschaft können Auswahlgespräche oder weitere Kriterien eine Rolle spielen.
Welche Kosten entstehen für Eltern?
Der Besuch öffentlicher Schulen ist kostenfrei.
Es entstehen jedoch zusätzliche Kosten für:
- Schulmaterialien
- Ausflüge und Klassenfahrten
- Mittagessen
Beim Besuch einer Privatschule oder Schule in freier Trägerschaft wird in der Regel Schulgeld erhoben. Die Höhe variiert je nach Schule und Träger.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Familien finanzielle Unterstützung erhalten (z. B. über das Bildungs- und Teilhabepaket).
Weiterführende Informationen
https://www.bildungsserver.de/schule/schule-136-de.html
Der Deutsche Bildungsserver bietet umfassende Informationen zum Schulsystem in Deutschland.
https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/rahmenlehrplaene
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg stellt zentrale Informationen und Materialien für Lehrkräfte, Schulen und Eltern bereit, insbesondere die verbindlichen Rahmenlehrpläne.
https://mbjs.brandenburg.de/bildung/allgemeinbildende-schulen.html
Portal des Landes Brandenburg zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Angeboten der weiterführenden Schulbildung in Brandenburg.
https://www.oderland-spree.de/de/bildung/kita-schule
Informationsportal der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree zum Thema Kita und Schule in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie der Stadt Frankfurt (Oder).
Weiterführende Schule in Polen
Wer in Polen eine weiterführende Schule für sein Kind sucht, steht vor wichtigen Entscheidungen: Welche Schulformen gibt es? Welche Abschlüsse sind möglich? Wie ist das Schuljahr organisiert?
Die folgende Übersicht bietet einen ersten Überblick über das System der weiterführenden Schulen in Polen.
Welche Abschlüsse können an weiterführenden Schulen erworben werden?
In Polen umfasst das weiterführende Schulwesen die Bildung nach Abschluss der Grundschule (8. Klasse).
Je nach Schulform können unterschiedliche Abschlüsse erreicht werden:
- Beruflicher Abschluss (kwalifikacje zawodowe): wird insbesondere an berufsbildenden Schulen im Rahmen einer fachlichen Spezialisierung erworben und qualifiziert für den direkten Einstieg ins Berufsleben.
- Matura (egzamin maturalny): zentraler Abschluss am Ende der weiterführenden Schule, der zum Studium an Hochschulen berechtigt.
Je nach Bildungsweg können Abschlüsse auch kombiniert werden (z. B. Matura und beruflicher Abschluss im Technikum).
Welche Abschlüsse können an weiterführenden Schulen erworben werden?
In Polen umfasst das weiterführende Schulwesen die Bildung nach Abschluss der Grundschule (8. Klasse).
Je nach Schulform können unterschiedliche Abschlüsse erreicht werden:
- Beruflicher Abschluss (kwalifikacje zawodowe): wird insbesondere an berufsbildenden Schulen im Rahmen einer fachlichen Spezialisierung erworben und qualifiziert für den direkten Einstieg ins Berufsleben.
- Matura (egzamin maturalny): zentraler Abschluss am Ende der weiterführenden Schule, der zum Studium an Hochschulen berechtigt.
Je nach Bildungsweg können Abschlüsse auch kombiniert werden (z. B. Matura und beruflicher Abschluss im Technikum).
Welche weiterführenden Schulformen gibt es?
In Polen bestehen folgende weiterführende Schulformen (szkoły ponadpodstawowe):
- Liceum ogólnokształcące (allgemeinbildendes Lyzeum): Jahrgangsstufen 9-12. Vermittelt eine allgemeine Bildung und führt zur Matura.
- Technikum (Berufsoberschule): Jahrgangsstufen 9-13. Verbindet eine allgemeine Bildung mit beruflicher Qualifikation und ermöglicht sowohl den Erwerb eines beruflichen Abschlusses, wie auch der Matura.
- Branżowa szkoła I stopnia (Branchenschule des 1. Grades): Jahrgangsstufen 9-11. Führt zu einem beruflichen Abschluss und ermöglicht anschließend den Besuch der Branżowa szkoła II stopnia (Branchenschule des 2. Grades), an der später auch die Matura erworben werden kann.
- Branżowa szkoła II stopnia (Branchenschule des 2. Grades): Jahrgangsstufen 12-13. Baut auf der Branżowa szkoła I stopnia (Branchenschule des 1. Grades) auf und ermöglicht den Erwerb eines weiterführenden beruflichen Abschlusses sowie den Erwerb der Matura.
Daneben bestehen besondere Schulformen:
- Szkoła specjalna przysposabiająca do pracy (Sonderschule zur Vorbereitung auf das Arbeitsleben): dreijähriger Bildungsgang für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf. Bereitet gezielt auf eine Befähigung zur Arbeit vor.
- Szkoła policealna (postsekundäre Schule): richtet sich an Personen mit abgeschlossener Sekundarschulbildung (nach dem Lyzeum oder Technikum). Die Ausbildung dauert bis zu 2,5 Jahre und führt zu einem beruflichen Abschluss.
Weiterhin muss zwischen den öffentlichen Schulen und nichtöffentlichen Schulen (z. B. private oder kirchliche Schulen) unterschieden.. Letztere sind staatlich anerkannt oder genehmigt und stellen eine Alternative zum öffentlichen Schulsystem dar. Sie bieten häufig besondere pädagogische Konzepte oder ein spezielles Schulprofil und können Schulgeld erheben.
Wer ist für die Organisation zuständig?
Das Schulwesen in Polen wird überwiegend auf staatlicher Ebene geregelt. Das zuständige Bildungsministerium legt die Schulstruktur, die Bildungsstandards sowie die Anforderungen an Prüfungen fest. Rechtliche Grundlage ist das Bildungsgesetz (Prawo oświatowe).
Die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts erfolgt auf Grundlage landesweit einheitlicher Lehrpläne (podstawa programowa), die vom Bildungsministerium festgelegt werden. Diese definieren die zu vermittelnden Inhalte und Kompetenzen für alle Schulen und bilden die verbindliche Grundlage für den Unterricht.
Die Kommunen (Gmina) sind für die praktische Umsetzung und Organisation des Schulbetriebs zuständig. Sie übernehmen als Schulträger zentrale Aufgaben wie die Organisation und den Betrieb der öffentlichen Schulen, den Bau und die Instandhaltung der Schulgebäude, die Mitfinanzierung des laufenden Schulbetriebs, die Organisation der Schülerbeförderung sowie Angebote der Schulkindbetreuung. Die Einstellung von Lehrkräften erfolgt auf Ebene der einzelnen Schulen bzw. durch die jeweiligen Schulträger (in der Regel die Gemeinden).
Wie sind die Schulzeiten und das Schuljahr organisiert?
Das Schuljahr ist in Polen landesweit einheitlich geregelt und wird zentral festgelegt. Es beginnt am 1. September und endet in der Regel Ende Juni. Anders als in Deutschland ist es nicht in zwei formal getrennte Halbjahre mit variierenden Zeiträumen gegliedert, jedoch wird das Schuljahr organisatorisch häufig in zwei Abschnitte (Semester) unterteilt.
Zwischen den Schuljahren liegen die Sommerferien, die etwa 8 bis 9 Wochen dauern. Darüber hinaus gibt es Weihnachts- und Osterferien sowie Winterferien, die je nach Wojewodschaft gestaffelt stattfinden.
Der Unterricht beginnt meist zwischen 7:30 und 8:00 Uhr. Der Umfang des Unterrichts ist national geregelt und nimmt mit den Klassenstufen zu. Je nach Schule endet der Unterricht in der Regel zwischen 12:00 und 16:00 Uhr.
Der Unterricht erfolgt überwiegend fachgebunden und die Fächer sind weitgehend vorgegeben.
Wie erfolgt die Anmeldung an einer weiterführenden Schule?
Die Anmeldung erfolgt nach Abschluss der Grundschule (8. Klasse). Grundlage sind:
- das Abschlusszeugnis der Grundschule
- die Ergebnisse der zentralen Abschlussprüfung (egzamin ósmoklasisty)
In vielen Regionen erfolgt die Bewerbung über ein zentrales elektronisches System. Schülerinnen und Schüler können dabei mehrere Schulen und Bildungsgänge auswählen und priorisieren.
Je nach Schulform kann es zusätzliche Aufnahmebedingungen geben. So sind beispielsweise bei einem Liceum bestimmte Leistungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Welche Kosten entstehen für Eltern?
Der Besuch öffentlicher Schulen ist kostenfrei.
Es können jedoch zusätzliche Kosten entstehen für:
- Schulmaterialien
- Ausflüge und Klassenfahrten
- Mittagessen
- freiwillige Zusatzangebote
Beim Besuch einer nichtöffentlichen Schule werden in der Regel Schulgebühren erhoben. Die Höhe variiert je nach Schule und Träger.
Familien können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützungsleistungen erhalten.
Weiterführende Informationen
https://www.gov.pl/web/edukacja
Offizielle Seite des polnischen Bildungsministeriums mit Informationen zum Schulsystem.
https://www.gov.pl/web/edukacja/podstawa-programowa5
Informationen zu den landesweit einheitlichen Lehrplänen (podstawa programowa).
https://www.ore.edu.pl
Zentrum für Bildungsentwicklung in Polen mit Materialien und Programmen für Schulen.
https://www.gov.pl/web/rodzina
Informationen zu staatlichen Unterstützungsleistungen für Familien.