Grenzüberschreitend Lernen

Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs und dem Beitritt Polens zur Europäischen Union haben die Verflechtungen im deutsch-polnischen Grenzgebiet rasant zugenommen.

In nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen wurden Barrieren abgebaut – wo früher Grenzen und Hürden bestanden, eröffnet die Grenzlage heute besondere Chancen.

Von der frühkindlichen Betreuung über die schulische Bildung und Berufsausbildung bis hin zum Studium und zur Weiterbildung nutzen Bürgerinnen und Bürger zunehmend Bildungsangebote auf beiden Seiten der Grenze. Kinder besuchen Kindergärten und Schulen im Nachbarland, Auszubildende sammeln grenzüberschreitende Praxiserfahrungen, Hochschulen fördern den Austausch in Lehre und Studium, und auch für Erwachsene eröffnen sich vielfältige Wege des lebenslangen Lernens.

Haben auch Sie schon einmal darüber nachgedacht, im Nachbarland zu LERNEN?

Informieren Sie sich hier über die Bildungssysteme in Deutschland und Polen und nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen die Grenzregion bietet.

Unsere Themen im Info-Bereich „Lernen“:

Auf dieser Seite finden Eltern Informationen zur Berufsbildung in Deutschland und Polen.

Berufsbildung in Deutschland

Wer in Deutschland eine berufliche Ausbildung beginnen möchte, steht vor wichtigen Entscheidungen: Welche Ausbildungswege gibt es? Wie ist die Ausbildung organisiert? Wie erfolgt die Bewerbung?

 

Die folgende Übersicht bietet einen ersten Überblick über das System der beruflichen Bildung in Deutschland.

Das System der beruflichen Ausbildung in Deutschland umfasst verschiedene Wege, die sich in Praxisnähe, Zugangsvoraussetzungen und Abschlussmöglichkeiten unterscheiden. In Brandenburg bestehen folgende Wege der beruflichen Ausbildung:

  • Duale Ausbildung (duales System): Verbindet die praktische Ausbildung in einem Betrieb mit Teilzeitunterricht in der Berufsschule. Sie dauert meist 2 bis 3,5 Jahre und führt zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss. Während der Ausbildung erhalten Auszubildende eine Vergütung, und häufig besteht im Anschluss eine Übernahmemöglichkeit im Betrieb. Die Ausbildung wird durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) begleitet und überwacht. Diese organisieren zudem die Prüfungen und stellen die Abschlusszeugnisse aus, im Handwerk wird dabei der Gesellenbrief verliehen.
  • Schulische Ausbildung (Berufsfachschule): Vollzeitschulische Bildungsgänge. Sie ermöglichen zum einen zweijährige Ausbildungen mit Berufsabschluss nach Landesrecht (z. B. in Assistentenberufen oder als Sozialassistent/in). Zum anderen bieten sie einjährige Bildungsgänge der beruflichen Grundbildung für Personen ohne Abschluss der Sekundarstufe I und ohne Ausbildungsverhältnis. Diese dienen der Erfüllung der Berufsschulpflicht und führen zum Erwerb der Berufsbildungsreife (BBR) oder der erweiterten Berufsbildungsreife (EBBR). Die Abschlüsse werden staatlich anerkannt und unterliegen der Schulaufsicht der Länder.
  • Berufliche Weiterbildung (Fachschule): Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Setzen eine berufliche Erstausbildung und Berufserfahrungen voraus und ermöglichen höhere Qualifikationen im Bildungsgang Sozialwesen und im Bildungsgang Technik und Wirtschaft (staatlich geprüfter Techniker, staatlich geprüfter Betriebswirt). Über Zusatzkurse ermöglichen sie auch den Erwerb der Fachhochschulreife. Diese Bildungsgänge sind staatlich geregelt, je nach Bereich können ergänzend auch Kammern oder andere Institutionen eingebunden sein.
  • Aufstiegsfortbildungen (HWK, IHK, weitere Bildungsträger): Aufbauend auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung können weiterführende Qualifikationen erworben werden. Dazu zählen im Handwerk insbesondere der Meisterabschluss bei der Handwerkskammer (HWK) sowie im kaufmännischen Bereich Fortbildungen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), z. B. Geprüfter Wirtschaftsfachwirt oder Geprüfter Bilanzbuchhalter. Auch andere Bildungsträger bieten entsprechende Qualifizierungen an. Diese Abschlüsse eröffnen Möglichkeiten für Führungsaufgaben, Selbstständigkeit (z. B. durch die Gründung eines eigenen Betriebs) sowie vielfältige berufliche Aufstiegschancen.

Bei den Berufsschulen muss zudem zwischen öffentlichen und privaten Berufsschulen unterschieden werden. Während öffentliche Berufsschulen den Regelfall darstellen, bieten private Einrichtungen häufig besondere fachliche Schwerpunkte (z. B. im Gesundheitswesen, in kreativen Berufen oder in internationalen Bildungsgängen). Diese Schulen sind staatlich anerkannt oder genehmigt und können Schulgeld erheben. Des Weiteren können manche Ausbildungsberufe den Besuch einer spezialisierten Berufsschule in einem anderen Bundesland notwendig machen.

 

Ergänzend dazu bieten berufliche Gymnasien und Fachoberschulen die Möglichkeit, schulische Bildung mit beruflichen Schwerpunkten zu verbinden und gleichzeitig höhere Schulabschlüsse zu erwerben. Während die Fachoberschule in den Jahrgangsstufen 11-12 oder einjährig bei abgeschlossener Berufsausbildung zur Fachhochschulreife führt, ermöglicht das berufliche Gymnasium in den Jahrgangsstufen 11-13 den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) mit beruflichem Schwerpunkt.

 

In Brandenburg werden die beruflichen Bildungsgänge der Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule sowie die beruflichen Gymnasien und Fachoberschulen organisatorisch an einem Oberstufenzentrum (OSZ) vereint.

Die berufliche Bildung in Deutschland ist durch ein Zusammenspiel verschiedener Akteure organisiert. Die rechtlichen Grundlagen für die duale Ausbildung werden auf Bundesebene festgelegt. Der Bund regelt insbesondere die Ausbildungsordnungen für anerkannte Ausbildungsberufe.

 

Für die schulischen Komponenten der beruflichen Bildung sind die Bundesländer zuständig. Sie organisieren das berufliche Schulwesen und entwickeln die Rahmenlehrpläne als Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts. Die Kommunen sind in der Regel für die sogenannten Schulträgeraufgaben zuständig. Dazu gehören insbesondere der Bau, die Ausstattung und Instandhaltung der Schulgebäude und die Organisation der Schülerbeförderung.

 

Eine zentrale Rolle spielen zudem die zuständigen Kammern, insbesondere die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern. Sie überwachen die betriebliche Ausbildung, beraten Betriebe und Auszubildende und organisieren die Zwischen- und Abschlussprüfungen.

 

Die praktische Ausbildung erfolgt in den Betrieben, die als wichtiger Lernort im dualen System fungieren und die beruflichen Fertigkeiten vermitteln.

 

Ergänzend dazu bieten auch private Bildungsträger schulische Ausbildungen, Weiterbildungen und spezialisierte Qualifizierungen an. Diese Einrichtungen sind in der Regel staatlich anerkannt oder genehmigt und ergänzen das öffentliche Bildungsangebot.

Die Organisation der beruflichen Ausbildung unterscheidet sich je nach Ausbildungsform (dual oder schulisch).

 

Die duale Ausbildung beginnt in der Regel im August oder September und erfolgt an zwei Lernorten: dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule. Die praktische Ausbildung im Betrieb bildet den Schwerpunkt und wird durch den Unterricht in der Berufsschule ergänzt. Dieser findet entweder an festen Wochentagen (Teilzeitunterricht) oder in mehrwöchigen Blöcken (Blockunterricht) statt.

 

Die schulische Ausbildung an Berufsfachschulen oder Fachschulen erfolgt hingegen meist in Vollzeitform. Der Unterricht findet überwiegend an der Schule statt und wird je nach Bildungsgang durch Praxisphasen oder Praktika ergänzt.

 

Die Dauer der Ausbildung variiert je nach Beruf und Bildungsgang. Während duale Ausbildungen in der Regel zwischen zwei und dreieinhalb Jahren dauern, können schulische Bildungsgänge kürzer oder länger angelegt sein. Auch Weiterbildungen an Fachschulen erfolgen meist in Vollzeit oder berufsbegleitend über mehrere Jahre.

 

Die Ferienzeiten der beruflichen Schulen sind mit den allgemeinbildenden Schulen identisch, betreffen aber nicht die Arbeitszeiten im Betrieb.

Der Zugang zur beruflichen Ausbildung erfolgt in der Regel über ein Bewerbungsverfahren, das sich je nach Ausbildungsform unterscheidet.

 

Bei der dualen Ausbildung bewerben sich Jugendliche direkt bei einem Ausbildungsbetrieb. Unternehmen schreiben ihre Ausbildungsplätze aus und wählen geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus.

 

Für schulische Ausbildungen erfolgt die Bewerbung direkt bei der jeweiligen beruflichen Schule (z. B. Berufsfachschule oder Fachschule). Teilweise gelten hier feste Anmeldefristen.

 

Grundlage für die Bewerbung sind in der Regel:

  • ein Schulabschluss (z. B. Berufsbildungsreife (BBR), erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) oder mittlerer Schulabschluss (MSA))
  • Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Anschreiben)
  • je nach Ausbildung ein Auswahlverfahren, Eignungstest oder Vorstellungsgespräch

Je nach Beruf und Nachfrage können zusätzliche Anforderungen bestehen, beispielsweise bestimmte schulische Leistungen, Praktika oder persönliche Eignung.

Die Kosten der beruflichen Ausbildung unterscheiden sich je nach Ausbildungsform und Träger.

In der dualen Ausbildung entstehen in der Regel keine Schulgebühren. Stattdessen erhalten Auszubildende eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe vom Beruf und Ausbildungsjahr abhängt.

Bei schulischen Ausbildungen an öffentlichen Einrichtungen ist der Besuch meist kostenfrei. Es können jedoch zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere für:

  • Lernmaterialien
  • Arbeitskleidung oder Fachausstattung
  • Prüfungsgebühren oder Exkursionen

Beim Besuch von privaten Schulen können hingegen Schulgebühren anfallen, deren Höhe je nach Träger und Bildungsgang variiert.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auszubildende und Schülerinnen und Schüler finanzielle Unterstützung erhalten, beispielsweise über das BAföG oder andere Förderprogramme.

Bei der Berufsorientierung und der Suche nach einem Ausbildungsplatz stehen jungen Menschen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung.

 

Eine zentrale Anlaufstelle ist die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Sie bietet persönliche Beratungsgespräche, Informationen zu Berufen sowie Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungsplätzen und bei Bewerbungen. Zudem betreibt sie Online-Portale mit aktuellen Ausbildungsangeboten.

 

Auch Schulen unterstützen die Berufsorientierung, beispielsweise durch:

  • Praktika (Schülerbetriebspraktika)
  • Berufsorientierungsunterricht
  • Informationsveranstaltungen oder Ausbildungsmessen

Darüber hinaus bieten die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Handwerkskammern (HWK) Beratungsangebote für Jugendliche an. Sie informieren über Ausbildungsberufe, Anforderungen und freie Ausbildungsstellen.

 

Weitere Unterstützung bieten:

  • Jugendberufsagenturen (regionale Beratungsstellen)
  • Beratungsangebote von Kommunen und freien Trägern

Online-Plattformen und Ausbildungsbörsen

https://www.arbeitsagentur.de/bildung
Die Bundesagentur für Arbeit bietet umfassende Informationen zur Berufsorientierung, Ausbildungsplatzsuche sowie zu Fördermöglichkeiten.

 

https://berufenet.arbeitsagentur.de
BERUFENET ist das zentrale Informationsportal zu Ausbildungsberufen, Tätigkeiten und Qualifikationen in Deutschland.

 

https://www.ihk.de
Die Industrie- und Handelskammern informieren über Ausbildungsberufe, Prüfungen und Weiterbildungsmöglichkeiten.

 

https://www.handwerkskammer.de
Die Handwerkskammern bieten Informationen zu handwerklichen Ausbildungsberufen, Meisterausbildung und Karrierewegen im Handwerk.

 

https://mbjs.brandenburg.de/bildung/berufliche-bildung.html
Portal des Landes Brandenburg zur beruflichen Bildung mit Informationen zu Bildungsgängen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Unterstützungsleistungen.

 

https://www.oderland-spree.de/de/bildung/berufliche-qualifizierung
Regionales Informationsportal zu Angeboten der beruflichen Bildung in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree sowie in Frankfurt (Oder).

Berufsbildung in Polen

Wer in Polen eine berufliche Ausbildung beginnen möchte, steht vor wichtigen Entscheidungen: Welche Ausbildungswege gibt es? Wie ist die Ausbildung organisiert? Wie erfolgt die Bewerbung?

 

Die folgende Übersicht bietet einen ersten Überblick über das System der beruflichen Bildung in Polen.

Das System der beruflichen Bildung in Polen ist schulisch organisiert, beinhaltet aber auch praktische Ausbildungsanteile. Es bestehen folgende Wege der beruflichen Ausbildung:

  • Technikum: Klassen 1-5. Verbindet Allgemeinbildung mit beruflicher Qualifizierung. Im Laufe der Ausbildung werden schrittweise berufliche Qualifikationen erworben, die separat geprüft werden. Während der fünfjährigen Ausbildung finden in der Regel zwei berufliche Qualifikationsprüfungen statt. Die erste in der 3. Klasse und die zweite in der Mitte der 5. Klasse. Nach jeder bestandenen Prüfung erhält der Schüler ein Diplom/Zertifikat. Zusätzlich kann man das Abitur ablegen, was sowohl den Einstieg ins Berufsleben als auch die Aufnahme eines Studiums ermöglicht.
  • Branżowa szkoła I stopnia (Branchenschule I. Grades): Klassen 1-3. Ein Teil der Ausbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit Unternehmen (z. B. im Rahmen von Praktika). Sie führt zum Erwerb einer beruflichen Qualifikation. Nach Abschluss der Schule kann der Schüler eine Arbeit aufnehmen (er ist in der Regel mindestens 18 Jahre alt) oder eine Ausbildung an einer Branchenschule Schule II. Grades beginnen.
  • Branżowa szkoła II stopnia (Branchenschule II. Grades): In der Regel dauert sie zwei Jahre. Sie schließt an die Branchenschule I. Grades an und vertieft die beruflichen Kompetenzen. Hier können weitere Qualifikationen erworben werden, die zum Erwerb eines Berufsabschlusses führen. Auch die allgemeinbildenden Fächer werden fortgeführt, sodass die Möglichkeit besteht, das Abitur zu absolvieren.
  • Szkoła policealna (postsekundäre Schule): richtet sich an Personen mit abgeschlossener Sekundarschulbildung (nach dem Lyzeum oder Technikum), die eine berufliche Qualifikation nachholen oder vertiefen möchten. Ein Abitur ist jedoch nicht erforderlich. Die Ausbildung erfolgt in der Regel in Vollzeit oder Teilzeit, dauert je nach Fachrichtung bis zu 2,5 Jahre und ermöglicht nach Erwerb aller Teilqualifikationen (kwalifikacje zawodowe) den Berufsabschluss (dyplom zawodowy). Die Schule ist praxisorientiert und fokussiert sich insbesondere auf Berufe in Bereichen wie Gesundheit, Verwaltung, Technik oder Dienstleistungen.
  • Kwalifikacyjne kursy zawodowe (KKZ, Berufliche Weiterbildung und Qualifikationskurse): Flexible Qualifikationskurse, die einzelne berufliche Teilqualifikationen (kwalifikacje zawodowe) vermitteln. Sie können unabhängig von einer schulischen Ausbildung besucht werden und richten sich insbesondere an Erwachsene oder Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten. Die Kurse werden von öffentlichen Schulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder privaten Bildungsträgern angeboten und können in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden. Sie schließen mit einer staatlichen Prüfung ab, die von den regionalen Prüfungskommissionen organisiert wird. Durch das schrittweise Absolvieren mehrerer Kurse können alle Qualifikationen eines Berufs erworben und schließlich ein vollständiger Berufsabschluss (dyplom zawodowy) erreicht werden.

Bei den Schulen muss zudem zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen (privaten) Einrichtungen unterschieden werden. Private Schulen sind staatlich anerkannt oder registriert, bieten häufig spezialisierte Bildungsgänge an und können Gebühren erheben.

Die berufliche Bildung in Polen wird überwiegend auf staatlicher Ebene geregelt. Das zuständige Bildungsministerium legt die Struktur des Bildungssystems, die Bildungsstandards sowie die Anforderungen an Prüfungen fest. Rechtliche Grundlage ist das Bildungsgesetz (Prawo oświatowe).

 

Die inhaltliche Ausgestaltung der beruflichen Bildung erfolgt auf Grundlage landesweit einheitlicher Lehrpläne (podstawa programowa), die vom Bildungsministerium festgelegt werden. Diese definieren die zu vermittelnden Inhalte und beruflichen Kompetenzen und bilden die verbindliche Grundlage für den Unterricht sowie die praktische Ausbildung.

 

Für die Organisation und Durchführung der beruflichen Bildung sind die regionalen und kommunalen Behörden (Powiat und Gmina) zuständig. Sie übernehmen als Schulträger zentrale Aufgaben wie die Organisation und den Betrieb der öffentlichen Schulen, die Finanzierung, den Bau und die Instandhaltung der Schulgebäude sowie die Umsetzung der Ausbildungsangebote. Die Einstellung von Lehrkräften erfolgt auf Ebene der einzelnen Schulen bzw. durch die jeweiligen Schulträger (in der Regel die Gemeinden).

 

Die Durchführung von Prüfungen und die Sicherstellung einheitlicher Standards erfolgt durch die Zentrale Prüfungskommission (Centralna Komisja Egzaminacyjna, CKE) sowie die regionalen Prüfungskommissionen.

 

Die praktische Ausbildung wird durch Schulen in Zusammenarbeit mit Betrieben umgesetzt, insbesondere im Rahmen von Praktika und betrieblichen Ausbildungsphasen. Ergänzend dazu bieten private Bildungsträger schulische Ausbildungen, Qualifikationskurse und Weiterbildungen an. Diese Einrichtungen sind staatlich registriert oder anerkannt und erweitern das öffentliche Bildungsangebot.

Die berufliche Bildung in Polen wird überwiegend auf staatlicher Ebene geregelt. Das zuständige Bildungsministerium legt die Struktur des Bildungssystems, die Bildungsstandards sowie die Anforderungen an Prüfungen fest. Rechtliche Grundlage ist das Bildungsgesetz (Prawo oświatowe).

 

Die inhaltliche Ausgestaltung der beruflichen Bildung erfolgt auf Grundlage landesweit einheitlicher Lehrpläne (podstawa programowa), die vom Bildungsministerium festgelegt werden. Diese definieren die zu vermittelnden Inhalte und beruflichen Kompetenzen und bilden die verbindliche Grundlage für den Unterricht sowie die praktische Ausbildung.

 

Für die Organisation und Durchführung der beruflichen Bildung sind die regionalen und kommunalen Behörden (Powiat und Gmina) zuständig. Sie übernehmen als Schulträger zentrale Aufgaben wie die Organisation und den Betrieb der öffentlichen Schulen, die Finanzierung, den Bau und die Instandhaltung der Schulgebäude sowie die Umsetzung der Ausbildungsangebote. Die Einstellung von Lehrkräften erfolgt auf Ebene der einzelnen Schulen bzw. durch die jeweiligen Schulträger (in der Regel die Gemeinden).

 

Die Durchführung von Prüfungen und die Sicherstellung einheitlicher Standards erfolgt durch die Zentrale Prüfungskommission (Centralna Komisja Egzaminacyjna, CKE) sowie die regionalen Prüfungskommissionen.

 

Die praktische Ausbildung wird durch Schulen in Zusammenarbeit mit Betrieben umgesetzt, insbesondere im Rahmen von Praktika und betrieblichen Ausbildungsphasen. Ergänzend dazu bieten private Bildungsträger schulische Ausbildungen, Qualifikationskurse und Weiterbildungen an. Diese Einrichtungen sind staatlich registriert oder anerkannt und erweitern das öffentliche Bildungsangebot.

Der Zugang zur beruflichen Bildung erfolgt im Rahmen der Anmeldung an eine weiterführende Schule.

 

Nach Abschluss der Grundschule (8. Klasse) bewerben sich Schülerinnen und Schüler für einen bestimmten Bildungsgang (z. B. Technikum oder Branchenschule I. Grades). Grundlage für die Bewerbung sind in der Regel:

  • Abschlusszeugnis der Grundschule
  • Ergebnisse der zentralen Prüfung (egzamin ósmoklasisty)
  • weitere Nachweise

In vielen Regionen erfolgt die Bewerbung über ein zentrales elektronisches System. Schülerinnen und Schüler können dabei mehrere Schulen und Bildungsgänge auswählen und priorisieren.

 

Für postsekundäre Schulen erfolgt die Bewerbung direkt bei der jeweiligen Einrichtung.

Die Kosten der beruflichen Ausbildung hängen vom Bildungsgang und dem Träger ab.

 

Der Besuch öffentlicher Schulen ist grundsätzlich kostenfrei. Es können jedoch zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere für:

  • Lernmaterialien
  • Arbeitskleidung oder Fachausstattung
  • Verpflegung oder Exkursionen

In bestimmten Ausbildungsgängen oder Praktika kann eine Vergütung gezahlt werden, dies ist jedoch nicht in allen Fällen üblich.

 

Beim Besuch einer nichtöffentlichen Schule werden in der Regel Schulgebühren erhoben. Die Höhe variiert je nach Schule und Träger.

 

Familien können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützungsleistungen erhalten.

Bei der Berufsorientierung und der Suche nach einem passenden Bildungsweg stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung.

 

Schulen spielen eine zentrale Rolle und unterstützen durch:

  • Berufsorientierungsunterricht
  • Praktika
  • Beratungsgespräche

Darüber hinaus bieten öffentliche Einrichtungen Unterstützung, insbesondere:

  • Arbeitsämter (urzędy pracy)
  • Bildungs- und Beratungszentren, dazu gehören beispielsweise die psychologisch-pädagogischen Beratungsstellen (poradnie psychologiczno –pedagogiczne), die in jedem Landkreis tätig sind

Auch Online-Plattformen und regionale Informationsangebote helfen bei der Suche nach Ausbildungsplätzen und Bildungsgängen.

https://www.gov.pl/web/edukacja/ksztalcenie-zawodowe-i-uczenie-sie-przez-cale-zycie2
Offizielle Seite des polnischen Bildungsministeriums mit Informationen zur beruflichen Bildung.

 

https://www.gov.pl/web/edukacja/podstawa-programowa5
Informationen zu den landesweit einheitlichen Lehrplänen (podstawa programowa).

 

https://www.ore.edu.pl
Zentrum für Bildungsentwicklung in Polen mit Materialien und Programmen für Schulen.

 

https://www.gov.pl/web/rodzina
Informationen zu staatlichen Unterstützungsleistungen.

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